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LAG Düsseldorf Urteil vom 28.08.2012 - 17 Sa 542/12

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Urlaubsgeld-Vorbehalt eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses. Zulässigkeit des Urlaubsgeld-Vorbehalts während eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses

 

Leitsatz (amtlich)

Ein Anspruch auf Sonderzuwendungen, deren Leistungszweck nicht der zusätzlichen Vergütung der Arbeitsleistung dient, kann an den ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt geknüpft werden (im Anschluss an BAG 18.01.2012 - 10 AZR 667/10 - ).

 

Normenkette

BGB § 305

 

Verfahrensgang

ArbG Wuppertal (Entscheidung vom 29.02.2012; Aktenzeichen 5 Ca 3223/11)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 22.07.2014; Aktenzeichen 9 AZR 981/12)

 

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts

Wuppertal vom 29.02.2012 - 5 Ca 3223/11 - teilweise abgeändert:

  • 1.

    Der Zahlungsantrag wird abgewiesen.

  • 2.

    Die Kosten des Rechtsstreits der ersten Instanz werden der Klä-

    gerin zu 7/8 und der Beklagten zu 1/8 auferlegt. Die Kosten der Berufung fallen der Klägerin zur Last.

  • 3.

    Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten noch über die Ansprüche der Klägerin auf Urlaubsgeld.

Die Klägerin war vom 01.10.1994 bis zum 30.09.2011 bei der Beklagten zu einem Bruttomonatsgehalt von 2.567,00 € beschäftigt. Der Urlaubsanspruch betrug 30 Arbeitstage pro Jahr.

§ 6 des Arbeitsvertrages vom 01.04.1999 hat u.a. folgenden Inhalt:

"...

4.

Weiterhin erhält der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin pro genommenen Urlaubstag ein Urlaubsgeld von 2,4 % des monatlichen Bruttogeldes. Das Urlaubsgeld wird am Monatsende ausgezahlt. Voraussetzung für die Auszahlung des Urlaubsgeldes ist ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis.

5.

Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld sind ausdrücklich freiwillige Leistungen der Firma. Die Firma behält sich vor, diese Gratifikationen jederzeit herabzusetzen oder ganz entfal...

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