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LAG Düsseldorf Urteil vom 19.09.2019 - 13 Sa 271/19

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Überlastungsanzeige wegen fahrlässiger Verletzung der Fürsorgepflicht. Schadensersatz wegen Gesundheitsgefährdung aufgrund permanenter Arbeitsüberlastung

 

Leitsatz (redaktionell)

Ein Schmerzensgeldanspruch wegen Gesundheitsgefährdung aufgrund permanenter Arbeitsüberlastung besteht nicht, weil mangels ausreichendem Vortrag des Klägers eine fahrlässige Verletzung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers trotz Überlastungsanzeige nicht erkennbar ist.

 

Normenkette

SGB VIII §§ 16-18; ZPO §§ 91a, 97 Abs. 1

 

Verfahrensgang

ArbG Oberhausen (Entscheidung vom 20.03.2019; Aktenzeichen 1 Ca 1297/18)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 20.03.2019 - 1 Ca 1297/18 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche.

Der 1971 geborene Kläger war seit 2005 bei der beklagten Stadt in einem von fünf "Regionalteams Jugendhilfe" Mitte/T. als Dipl. Sozialarbeiter zunächst im Rahmen einer Vollzeitstelle tätig. Seit dem Jahr 2012 betrug seine wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden. Seine Vergütung belief sich zuletzt auf 3.486,32 € brutto monatlich.

Die Tätigkeit des Klägers bestand einerseits in der sogenannten Hilfe zur Erzielung (HzE). Andererseits hatte er gesetzliche Pflichtaufgaben der Beklagten wie Beratungen gemäß §§ 16, 17 und 18 SGB VIII, Stadtteilarbeit, Präventionsprojekte etc. zu erfüllen.

Im März 2011 stellte das gesamte Regionalteam des Klägers eine Überlastungsanzeige. Unter dem 30.11.2011 schrieb die für das Regionalteam zuständige Supervisorin an den Personalrat eine Stellungnahme über die Belastungssituation des Teams, auf deren Inhalt im Einzelnen verwiesen wird (Bl. 26 f. d. A.). Am 05.12.2011 brachte das Team den Vorgesetzten ein...

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