Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LAG Düsseldorf Urteil vom 08.10.2012 - 14 Sa 331/12

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Druckindustrie. Antrittsprämie. Voraussetzungen für den Anfall der "Antrittsprämie" nach MTV-Angestellte Druckindustrie NRW

 

Leitsatz (amtlich)

Die Antrittsprämie für Sonntagsarbeit fällt nach dem MTV-Druckindustrie für Angestellte in NRW unabhängig vom geplanten Erscheinungsdatum dann an, wenn das Produktionsdatum im Voraus so festgelegt wurde, dass Sonntagsarbeit erforderlich ist, ohne dass eine Produktionsstörung oder sonstige besonderen Umstände vorgelegen hätten.

 

Normenkette

MTV-Angestellte Druckindustrie NRW § 7

 

Verfahrensgang

ArbG Mönchengladbach (Entscheidung vom 25.01.2012; Aktenzeichen 6 Ca 3354/11)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 11.12.2013; Aktenzeichen 10 AZR 1018/12)

 

Tenor

  • I.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 25.1.2012 - 6 Ca 3354/11 - wird auf die Berufung des Klägers teilweise abgeändert und zur Klarstellung neu gefasst:

    • 1)

      Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 456,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.1.2012 zu zahlen.

    • 2)

      Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • II.

    Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 70 %, im

    Übrigen die Beklagte.

  • III.

    Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten um eine Antrittsprämie nach dem Tarifvertrag.

Der Kläger ist maschinenführender Drucker bei der Beklagten und dort seit 1992 beschäftigt.

Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien finden die Tarifverträge für die Angestellten der Druckindustrie in der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Der Kläger arbeitete am 21.08., 04.,11.,18. und 25.09.2011, jeweils sonntags bei der Beklagten. Ein Antrittsgeld wurde nicht bezahlt. Mit Schreiben vom 13.10. und 04.11.2011 machte der Kläger für die o.g. Daten jeweils 152,00 € brutto Antrittsgeld pro Schicht geltend. Weiter arbei...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Krypto-Asset-Compliance
Krypto-Asset-Compliance
Bild: Haufe Shop

Nationale und EU-weite Regulierung von Kryptowerten: Überblick zu kapitalmarkt- und bankaufsichtsrechtliche Fragen, Datenschutz, Tax- und Accounting-Compliance, Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Verstößen gegen Finanzsanktionen​.​


BAG 3 AZR 650/09
BAG 3 AZR 650/09

  Entscheidungsstichwort (Thema) Betriebsrente. betriebliche Übung. Urteilsergänzung. Betriebliche Altersversorgung  Leitsatz (amtlich) 1. Über einen Antrag auf Urteilsergänzung nach § 64 Abs. 3a ArbGG hat das Gericht unter Hinzuziehung derselben Richter ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren