Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LAG Düsseldorf Beschluss vom 18.12.1998 - 9 TaBV 78/98 (veröffentlicht am 18.12.1998)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

ArbG Mönchengladbach (Aktenzeichen 4 BV 24/98)

 

Nachgehend

BAG (Beschluss vom 15.08.2001; Aktenzeichen 7 ABR 2/99)

 

Tenor

1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 4. bis 7. gegen den Beschluß des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 06.08.1998 – 4 BV 24/98 – wird zurückgewiesen.

2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit der Wahl der Angestelltenvertreter für den Gesamtbetriebsrat und den Unterkonzernbetriebsrat der P. AG.

Die Beteiligten zu 1) bis 3) und 5) bis 7) sind Angestellte der Firma P. AG, Werk N. und gleichzeitig Betriebsratsmitglieder. Der Beteiligte zu 4) ist der im Werk N. der P. AG gewählte Betriebsrat.

Am 12.03.1998 fand im Werk N. der P. AG die regelmäßige Betriebsratswahl in Form einer Gruppenwahl statt. Aus dieser Wahl ist der aus 15 Mitgliedern bestehende Betriebsrat hervorgegangen. Wahlberechtigt waren 893 Arbeiter und 613 Angestellte. Der Betriebsrat setzt sich aus neun Vertretern der Arbeiter und sechs Vertretern der Angestellten zusammen. Bei der Betriebsratswahl entfielen auf die Liste 1 – 2002 D./E. – 260 Stimmen und auf die Liste 2 – IG-Metall S./K. – 205 Stimmen. Die Beteiligten zu 1) bis 3) wurden über die Angestelltenliste 1 und die Beteiligten zu 5) bis 7) über die Angestelltenliste 2 in den Betriebsrat gewählt.

Bei der P. AG besteht für die Werke der Fahrzeugtechnik in N., N. und B. ein Gesamtbetriebsrat. Des weiteren wird in Absprache mit dem Vorstand für die genannten und zwei weitere Betriebe, die P. Luftfahrt in N. und die H.-Elektronik in F. ein Unterkonzerbetriebsrat gewählt.

Am 17.04.1998 fand eine Sitzung des Betriebsrates statt, in der die Angestelltenvertreter für den Gesamtbetriebsrat und den Unterkonzerbetriebsrat von der Mehrheit der Betriebsräte in offener Wahl in einem...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Steuern
Überblick mit 230 Grafiken: Umsatzsteuerrecht visualisiert
Umsatzsteuerrecht visualisiert
Bild: Haufe Shop

Für den schnellen Einstieg und das sichere Verständnis komplexer Regelungen: Von der Steuerbarkeit über Steuerbefreiungen und Vorsteuerabzug bis zu grenzüberschreitenden Liefersachverhalten finden Sie in diesem Buch alle praxisrelevanten Themen in rund 230 Grafiken visuell aufbereitet. 


Bayerischer VGH 17 P 90.3560
Bayerischer VGH 17 P 90.3560

  Entscheidungsstichwort (Thema) Anfechtung der Wahl der Angestelltengruppe zum Personalrat bei der IV. Bereitschaftspolizeiabteilung, Nürnberg. Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 8. Oktober ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren