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LAG Bremen Urteil vom 28.04.2000 - 3 Sa 284/99

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Wiedereinsetzung - Schmerzensgeldanspruch

 

Orientierungssatz

1. Abgelehnte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (verspätetes Telefax infolge Zahlendrehers bei der Telefaxnummer).

2. Zur Frage eines Anspruchs auf Schmerzensgeld wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts.

3. Revision eingelegt unter dem Az 8 AZR 525/00.

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 25.01.2001; Aktenzeichen 8 AZR 525/00)

 

Tenor

1. Die Berufung wird als unzulässig zurückgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten um Schmerzensgeldansprüche des Klägers gegenüber den Beklagten. Der Kläger war bis zum 30.04.1997 als Leiter der Fernsehmeßtechnik bei R. B. beschäftigt. Der Beklagte zu 1) war Leiter des Sozial- und Personalwesens und der Beklagte zu 3) Leiter der Fernsehproduktion. Beide sind zwischenzeitlich aus ihrem Arbeitsverhältnis mit R. B. ausgeschieden. Der Beklagte zu 2) ist Leiter der Betriebsdirektion Fernsehproduktion und Fernsehtechnik.

Der Kläger war den Beklagten zu 2) und 3) unmittelbar unterstellt. Zwischen dem Kläger und R. B. gab es in der Vergangenheit eine Reihe von Rechtsstreitigkeiten. Durch Urteil des LAG Bremen vom 02.08.1994 wurde eine dem Kläger gegenüber ausgesprochene fristlose Kündigung für unwirksam erklärt. Dieser Entscheidung folgten verschiedene Rechtsstreitigkeiten über die Frage der Weiterbeschäftigung des Klägers bei R. B., darunter auch zwei einstweilige Verfügungsverfahren, die nicht zu dem vom Kläger angestrebten Erfolg führten. Das Arbeitsgericht Bremen verurteilte R. B. mit Urteil vom 13.06.1996 (Az.: 5 Ca 5460/95), den Kläger als Leiter der Fernsehmeßtechnik weiterzubeschäftigen. Mit Schreiben vom 17.05.1996 setzte R. B. den Kläger in seine alte Position als Leiter der Fernsehmeßtechnik wieder ein. In eine...

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