Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LAG Berlin Urteil vom 31.08.2001 - 6 Sa 495/01

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Selbstschuldnerische Bürgenhaftung von Generalunternehmern im Baugewerbe

 

Leitsatz (amtlich)

1. § 1 a S. 1 AEntG verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG

2. Hauptschuldner und selbstschuldnerischer Bürge sind als solche und nicht als oder wie Gesamtschuldner zu verurteilen

 

Normenkette

AEntG § 1a; BGB § 421; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1; ZPO § 100 Abs. 1, § 308 Abs. 2

 

Verfahrensgang

ArbG Berlin (Urteil vom 07.12.2000; Aktenzeichen 71 Ca 2471/00)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 12.01.2005; Aktenzeichen 5 AZR 617/01)

BAG (Vorlegungsbeschluss vom 06.11.2002; Aktenzeichen 5 AZR 617/01 (A))

 

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten zu 2 wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 7. Dezember 2000 – 71 Ca 24717/00 – im Kostenausspruch und insoweit geändert, wie die Beklagte zu 2 zur Zahlung von mehr als 3.417,44 DM netto nebst Zinsen und als Gesamtschuldner neben der Beklagten zu 1 verurteilt worden ist, und die Klage insoweit mit der Maßgabe abgewiesen, dass die Verurteilung der Beklagten zu 2 als Bürge neben der Beklagten zu 1 als Hauptschuldner erfolgt.

2. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

3. Die Gerichtskosten erster Instanz haben bei einem Streitwert von 4.819,23 DM der Kläger zu 6,81 %, die Beklagte zu 1 zu 54,52 % und die Beklagte zu 2 zu 38,67 % zu tragen; die außergerichtlichen Kosten des Klägers haben die Beklagte zu 1 zu 54,52 % und die Beklagte zu 2 zu 38,67 % zu tragen, während der Kläger die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2 zu 14,97 % zu tragen hat.

Die Kosten der Berufungsinstanz sind bei einem Streitwert von 4.019,23 DM vom Kläger zu 14,97 % und von der Beklagten zu 2 zu 85,03 % zu tragen.

4. Die Revision wird für die Beklagte zu 2 zugelassen.

 

Tatbestand

Der Kläger ist Portugiese. Er war aufgrund schriftlic...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Datenschutz- und IT-Recht
Datenschutz- und IT-Recht
Bild: Haufe Shop

Ob in Kanzleien, Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung – rechtliche Fragen im digitalen Umfeld sind überall. Wer mit Daten arbeitet, benötigt daher ein solides Verständnis für das Rechtsgebiet. Das Buch bietet einen praxisnahen und zugleich effizienten Einstieg anhand von 36 Beispielfällen.


Bürgerliches Gesetzbuch / § 421 Gesamtschuldner
Bürgerliches Gesetzbuch / § 421 Gesamtschuldner

1Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren