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LAG Berlin Urteil vom 14.11.1994 - 17 Sa 61/94

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Verfahrensgang

ArbG Berlin (Urteil vom 01.03.1994; Aktenzeichen 61 Ca 7953/93)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 05.10.1995; Aktenzeichen 2 AZR 25/95)

 

Tenor

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 01. März 1994 – 61 Ca 7953/93 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer aus betrieblichen Gründen ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung.

Der am 14. Mai 1935 geborene Kläger ist verheiratet und einem Kind zum Unterhalt verpflichtet. Er hat das erste Staatsexamen für das Lehramt in den Fächern Mathematik und Biologie abgelegt und ist seit 1972 Lehrbeauftragter an der …

Die Beklagte beschäftigte den Kläger seit dem 15. April 1971 zunächst als Entwicklungsingenieur, Fachlehrer und technischen Sachbearbeiter. Seit Oktober 1979 war der Kläger als Bibliothekssachbearbeiter in der Zentralbibliothek Berlin, die zum Betrieb … gehörte, tätig, deren Leiter er seit Mai 1980 war. Der Kläger erhielt zuletzt eine monatliche Bruttovergütung von 6.700,– DM. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien fand u.a. der Manteltarifvertrag für die Angestellten in der Berliner Metallindustrie vom 10. Mai 1990 (MTV) Anwendung, dessen Nr. 9.6 wie folgt lautet:

„Nach mindestens zehnjähriger ununterbrochener Unternehmens- oder Betriebszugehörigkeit – gerechnet ab dem vollendeten 45. Lebensjahr – kann das Beschäftigungsverhältnis durch den Arbeitgeber nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dies gilt nicht nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit sowie nach Erreichung der Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies gilt ferner nicht für eine Änderungskündigung gegenüber Beziehern von Rente wegen Berufsunfähigkeit, auch wenn diese Änderungskündigung zur Beendigung des Arbeitsverh...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Außerordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen bei tariflicher Beschränkung des Kündigungsrechts auf Kündigungen aus wichtigem Grund  Normenkette BGB § 626  Verfahrensgang LAG Berlin (Urteil vom ...

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