Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LAG Berlin Urteil vom 10.11.2004 - 9 Sa 1854/04

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Geltendmachung einer fehlerhaften Kündigungsfrist außerhalb der 3-Wochenfrist des § 4 S.1 KSchG

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die Geltendmachung einer fehlerhaften Kündigungsfrist ist auch außerhalb der 3-Wochenfrist des § 4 S. 1 KSchG möglich.

2. Bei einer fehlerhaften Kündigungsfrist handelt es sich nicht um einen „anderen” Unwirksamkeitsgrund i. S. v. § 4 S. 1 KSchG. Das folgt jedenfalls aus einer interess engerechten Auslegung der Kündigungserklärung.

 

Normenkette

BGB § 615 S. 1; EFZG § 3; KSchG §§ 4, 13 Abs. 3

 

Verfahrensgang

ArbG Berlin (Urteil vom 01.07.2004; Aktenzeichen 65 Ca 7117/04)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 15.12.2005; Aktenzeichen 2 AZR 148/05)

 

Tenor

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin in Bezug auf die Klageabweisung teilweise geändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin weitere 1.317,44 EUR (eintausenddreihundertsiebzehn 44/100) brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 515,52 EUR seit dem 28.3.2004, auf 801,92 EUR seit dem 15.4.2004 zu zahlen.

Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

II. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin bei einem Streitwert von 4.506,03 EUR 19 %, die Beklagte 81 % zu tragen.

Von den Kosten der Berufung haben die Klägerin bei einem Streitwert von 2.176,64 EUR 39,5 %, die Beklagte 60,5 % zu tragen.

III. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch über Arbeitsentgelt, das die Klägerin unter Berufung auf den Bestand ihres Arbeitsverhältnisses über den Ablauf einer von der Beklagten gewährten Kündigungsfrist hinaus geltend macht.

Die Klägerin, die seit dem 02.05.1996 bei der Beklagten in einem Arbeitsverhältnis als Hauspflegerin zu einem Stundenlo...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Markenrecht in China
Markenrecht in China
Bild: Haufe Shop

Die Autorin erläutert knapp und verständlich, worauf deutsche Unternehmen im Umgang mit China beim Markenrechts achten müssen und welche Fallen zu vermeiden sind. Auch Wettbewerbsrecht, Copyrights, Domains und Designs in China werden berücksichtigt und mit dem chinesischen Markenrecht verknüpft.


Entgeltfortzahlungsgesetz / § 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Entgeltfortzahlungsgesetz / § 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  (1) 1Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren