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LAG Berlin Urteil vom 03.02.1992 - 12 Sa 84/91

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Kündigungsvorschrift des Mutterschutz rechts. Kündigungsschutz für alleinstehende Mütter mit Kindern bis zu 3 Jahren

 

Leitsatz (amtlich)

§ 58 Abs. 1 b letzte Alternative AGB-DDR, wonach alleinstehende Mütter und Väter mit Kindern bis zu drei Jahren besonderen Kündigungsschutz genießen, ist keine „Kündigungsvorschrift des Mutterschutzrechtes” im Sinne der Entscheidungsformel 2. bzw. der tragenden Gründe unter C III 4 der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.4.1991 – 1 BvR 1341/90. Dementsprechend endet das Arbeitsverhältnis einer alleinstehenden Arbeitnehmerin mit einem zweijährigen Kind gemäß Artikel 20 Abs. 1 des Gesetzes zum Einigungsvertrag in Verbindung mit der Anlage I Kapitel XIX, Sachgebiet A, Abschnitt III, Nr. 1 Abs. 2 Satz 5 bei Auflösung einer Einrichtung automatisch.

 

Normenkette

AGB-DDR § 58 Abs. 1b; BVerfGG § 31 Abs. 2

 

Verfahrensgang

ArbG Berlin (Urteil vom 24.09.1991; Aktenzeichen 61 A Ca 11846/91)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 10.12.1992; Aktenzeichen 8 AZR 134/92)

 

Tenor

I. Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 24. September 1991 – 61 A Ca 11846/91 – geändert:

  1. Die Klage wird abgewiesen.
  2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

II. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis der Klägerin gemäß Art. 20 Abs. 1 des Gesetzes zum Einigungsvertrag in Verbindung mit der Anlage I Kap. XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 2 Satz 5 (im folgenden Nr. 1 Abs. 2 Satz 5 … G-EV) mit dem 02.04.1991 geendet oder über diesen Zeitpunkt hinaus fortbestanden und – auf Wunsch der Klägerin – erst mit dem 31.08.1991 geendet hat. Diesem Streit liegt der folgende Sachverhalt zugrunde:

Die Klägerin war ab 01.04.1990 beim Stadtbezirksgeri...

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