Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LAG Berlin-Brandenburg Urteil vom 05.11.2015 - 21 Sa 2326/14

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Unbefristetes Arbeitsverhältnis bei fehlender Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung im Zeitpunkt der Auslagerung des Fotoarchivs einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt auf eine Tochtergesellschaft

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG a.F. gilt ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Entleihunternehmen und einer Leiharbeitnehmerin oder einem Leiharbeitnehmer zu dem zwischen dem Entleihunternehmen und dem Verleihunternehmen für den Beginn der Tätigkeit vorgesehenen Zeitpunkt als zustande gekommen, wenn der Vertrag zwischen dem Verleihunternehmen und der Leiharbeitnehmerin oder dem Leiharbeitnehmer nach § 9 Nr. 1 AÜG a.F. unwirksam ist; das ist der Fall, wenn das Verleihunternehmen nicht über die nach § 1 AÜG a.F. erforderliche Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung verfügt.

2. Wird das Fotoarchiv einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkgesellschaft durch Rahmenvertrag auf eine hundertprozentige Tochtergesellschaft ausgelagert, und wird eine bereits zuvor im Archiv beschäftigte Mitarbeiterin auch durch das Tochterunternehmen befristet beschäftigt, können im Einzelfall die Ausgestaltung des Rahmenvertrages über die Betreuung des Fotoarchivs sowie die praktische Durchführung dieses Vertragsverhältnisses für eine Überlassung der Arbeitnehmerin sprechen, wenn eine Fortdauer des früheren Arbeitsverhältnisses dadurch zum Ausdruck kommt, dass die Organisationshoheit im Wesentlichen weiterhin bei der früheren Arbeitgeberin liegt und diese die Arbeitnehmerin auch weiterhin nach ihren eigenen Vorstellungen und Bedürfnissen wie eine eigene Arbeitnehmerin einsetzen kann und auch so einsetzt und insbesondere auch Aufgaben wahrnehmen lässt, die vom Rahmenvertrag nicht erfasst werden, jedoch schon während des früheren Arbeitsv...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Datenschutz- und IT-Recht
Datenschutz- und IT-Recht
Bild: Haufe Shop

Ob in Kanzleien, Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung – rechtliche Fragen im digitalen Umfeld sind überall. Wer mit Daten arbeitet, benötigt daher ein solides Verständnis für das Rechtsgebiet. Das Buch bietet einen praxisnahen und zugleich effizienten Einstieg anhand von 36 Beispielfällen.


Arbeitnehmerüberlassungsgesetz / § 10 Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz / § 10 Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit

  (1) 1Ist der Vertrag zwischen einem Verleiher und einem Leiharbeitnehmer nach § 9 unwirksam, so gilt ein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer zu dem zwischen dem Entleiher und dem Verleiher für den Beginn der Tätigkeit vorgesehenen ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren