Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LAG Baden-Württemberg Urteil vom 24.04.2013 - 13 Sa 6/13

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Berechnung der Entgeltfortzahlung nach Referenzprinzip. Urlaubs- und Krankheitstage im Referenzzeitraum sind keine Arbeitszeit

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die Berechnung der Entgeltfortzahlung nach dem so genannten Referenzprinzip bedingt, dass Urlaubs- und Krankheitstage im Referenzzeitraum nicht als "Arbeitszeit" im Sinne von § 8 Nr. 1.2 METV zu berücksichtigen sind. Urlaubs- und Krankheitstage im Referenzzeitraum können insbesondere nicht mit einem pauschalen Wert von Arbeitsstunden pro Tag bewertet werden, sondern sind mit "null" zu zählen.

2. Soweit im Referenzzeitraum Urlaubs- und Krankheitstage liegen, kann dann aber auch nicht der in § 8 Nr. 1.2 METV aufgeführte Divisor von "182" angewendet werden. Der Divisor ist vielmehr im Umfang der Zahl der Urlaubs- und Krankheitstage im Referenzzeitraum zu verringern.

 

Normenkette

EFZG § 4

 

Verfahrensgang

ArbG Mannheim (Entscheidung vom 15.11.2012; Aktenzeichen 5 Ca 170/12)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 20.08.2014; Aktenzeichen 10 AZR 583/13)

 

Tenor

  • 1.

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim - Kammern Heidelberg - vom 15. November 2012 (Az.: 5 Ca 170/12) zu Nr. 1 des Tenors teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger EUR 249,69 brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 7. Juni 2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage betreffend Nr. 1 des Tenors abgewiesen.

  • 2.

    Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim - Kammern Heidelberg - vom 15. November 2012 (Az.: 5 Ca 170/12) zu Nr. 1 des Tenors zurückgewiesen und zu Nr. 2 des Tenors als unzulässig verworfen.

  • 3.

    Hinsichtlich der Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens bleibt es bei der Entscheidung des Arbeitsgerichts Mann...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Markenrecht in China
Markenrecht in China
Bild: Haufe Shop

Die Autorin erläutert knapp und verständlich, worauf deutsche Unternehmen im Umgang mit China beim Markenrechts achten müssen und welche Fallen zu vermeiden sind. Auch Wettbewerbsrecht, Copyrights, Domains und Designs in China werden berücksichtigt und mit dem chinesischen Markenrecht verknüpft.


Entgeltfortzahlungsgesetz / § 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts
Entgeltfortzahlungsgesetz / § 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts

  (1) Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.  (1a) 1Zum Arbeitsentgelt nach Absatz 1 gehören nicht das ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren