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LAG Baden-Württemberg Urteil vom 23.02.1994 - 2 Sa 108/93

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Verfahrensgang

ArbG Reutlingen (Urteil vom 24.08.1993; Aktenzeichen 1 Ca 241/93)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 21.06.1995; Aktenzeichen 2 AZR 783/94)

 

Tenor

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Reutlingen vom 24.08.1993 – 1 Ca 241/93 – wird auf ihre Kosten als unbegründet zurückgewiesen.

2. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Zwischen den Parteien besteht Streit darüber, ob die Beklagte/Berufungsbeklagte das seit 01.04.1963 bestehende Arbeitsverhältnis der Klägerin/Berufungsklägerin als Näherin wegen der Stillegung ihrer Betriebsstätte in … durch Schreiben vom 17.03.1993 wirksam zum 30.06.1993 gekündigt hat.

Die Beklagte ist ein Unternehmen der Maschenindustrie. Sie hat einen Betrieb in … In diesem befinden sich die Verwaltung, die Musternäherei, eine kleine Produktionsnäherei, die Legerei und der Versand. Ihrer Darstellung zufolge beschäftigte sie dort 37 Arbeitnehmer, jetzt noch 30 Arbeitnehmer. Die Arbeit beginnt dort um 07.00 Uhr. Im Jahr 1993 gab es für den Betrieb in … einen Betriebsrat, den die dortige Belegschaft gewählt hatte. Nach der Darstellung der Beklagten hat die Belegschaft des Betriebes in … seit mehr als 20 Jahren einen Betriebsrat gewählt.

Seit 1956 unterhielt die Beklagte außerdem eine Betriebsstätte in …, etwa 20 bis 25 Straßenkilometer von … entfernt. Neben einem Zuschneider und der Nähsaalaufsicht beschäftigte sie dort Näherinnen und Legerinnen, zuletzt insgesamt 13 Arbeitnehmer, die dort nach den Vorgaben, die aus dem Betrieb in … kamen, tätig waren. Zwischen dem Betrieb in … und der Betriebsstätte in … verkehrte ein Transportfahrzeug, mit dem ein bei der Beklagten beschäftigter Fahrer Stoffe nach … und die dort gefertigten Produkte nach … zurücktransportierte. Nach der Darstellung der Beklagten fuhr dieser Transporter...

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BAG 2 AZR 783/94
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Entscheidungsstichwort (Thema) Betriebsbedingte Kündigung. Räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernter Betriebsteil. Soziale Auswahl Normenkette KSchG § 1; KSchG § 23 Abs. 1 S. 1; BetrVG § 1. 4 S. 1 Nr. 1; BetrVG § 102 ...

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