Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LAG Baden-Württemberg Urteil vom 03.05.2005 - 22 Sa 84/04

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Entscheidungsstichwort (Thema)

Gerichtlicher Vergleich als Befristungsgrund. Scheinprozess

Leitsatz (redaktionell)

Der gerichtliche Vergleich als Sachgrund für eine Befristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 TzBfG setzt voraus, dass der er im Rahmen eines Bestandsschutzrechtsstreites geschlossen wird. Diesen Anforderungen wird aber ein Vergleich nicht gerecht, der in einem lediglich zum Schein geführten Prozess zu Protokoll des Gerichts gegeben wird.

Normenkette

TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 8; TzBfG § 17

Verfahrensgang

ArbG Freiburg i. Br. (Urteil vom 23.03.2004; Aktenzeichen 3 Ca 632/03)

Nachgehend

BAG (Urteil vom 26.04.2006; Aktenzeichen 7 AZR 366/05)

Tenor

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 23.03.2004 – Az.: 3 Ca 632/03 – abgeändert:

Es wird festgestellt, dass das im Gerichtsvergleich vom 12.08.2003 – Az.: 3 Ca 416/03 vereinbarte Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht mit Ablauf des 30.09.2004 geendet hat.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wird für die Beklagte zugelassen.

Tatbestand

Mit vorliegender Klage begehrt die Klägerin Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund einer in einem vor dem Arbeitsgericht Freiburg abgeschlossenen Vergleich enthaltenen Befristung nicht zum 30.09.2004 beendet ist.

Die Klägerin war vor Vereinbarung des streitgegenständlichen befristeten Vertrages schon in der Zeit vom 25.11.2002 bis 31.08.2003 als Lektorin für Französisch mit 65 % (berichtigt: 75 %) der regelmäßigen Arbeitszeit befristet beschäftigt. Die damalige Befristung stützte sich auf den Sachgrund der Vertretung, da der Stelleninhaber, Herr W, für eine Tätigkeit an der Universität L bis 31.08.2003 beurlaubt war. Herr W kündigte allerdings mit Schreiben vom 12.01.200...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Die digitale Fachbibliothek: Deutsches Anwalt Office Premium
Deutsches Anwalt Office Premium
Bild: Haufe Shop

Neben 150 Fachbüchern, Zeitschriften und einer Entscheidungsdatenbank bietet diese Fachbibliothek nützliche Umsetzungshilfen für die tägliche Fallbearbeitung sowie ein umfassendes Fortbildungsangebot.


Teilzeit- und Befristungsge... / § 17 Anrufung des Arbeitsgerichts
Teilzeit- und Befristungsge... / § 17 Anrufung des Arbeitsgerichts

1Will der Arbeitnehmer geltend machen, dass die Befristung eines Arbeitsvertrages rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren