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LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 03.12.2019 - 15 TaBV 5/18

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorbereitung der Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder durch den Betriebsrat

Leitsatz (amtlich)

Vor der Durchführung der Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder muss der Betriebsrat nicht durch Beschluss darüber entscheiden, ob und wie Vollfreistellungen durch Teilfreistellungen ersetzt werden sollen.

Normenkette

BetrVG § 38 Abs. 1 S. 3; BetrVG § 38 Abs. 2 S. 1; ArbGG § 83 Abs. 1 S. 1

Verfahrensgang

ArbG Stuttgart (Entscheidung vom 10.10.2018; Aktenzeichen 18 BV 71/18)

Nachgehend

BAG (Beschluss vom 24.03.2021; Aktenzeichen 7 ABR 6/20)

Tenor

  1. Die Beschwerden der Beteiligten zu 1, zu 2, zu 4 und zu 5 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 10.10.2018 - 18 BV 71/18 - werden zurückgewiesen.
  2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit der betriebsratsinternen Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder vom 29.03.2018.

Erstinstanzlich haben die Beteiligten zu 1 bis 6, allesamt Betriebsratsmitglieder des Betriebsrats des Standorts D. der zu 10 beteiligten Arbeitgeberin, mit einem als Feststellungsantrag formulierten Antrag erstrebt, dass das Arbeitsgericht die Freistellungswahl vom 29.03.2018 für unwirksam erklären solle. Der Beteiligte zu 1 ist Vorsitzender des Betriebsrats D. (künftig nur noch: Betriebsrat). Der Betriebsrat ist der Beteiligte zu 9. Er wurde im Jahr 2018 neu gewählt und besteht aus elf Mitgliedern. Die Beteiligten zu 7 und zu 8 sind ebenfalls Mitglieder des Betriebsrats. Die Antragsteller einerseits und die Beteiligten zu 7 und zu 8 andererseits gehören allesamt derselben Gewerkschaft an.

Dem Betriebsrat stehen insgesamt zwei Vollfreistellungen zu. Der Beteiligte zu 7 hat einen Arbeitsvertrag mit 27 Wochenstunden, die Beteiligte zu 8 mit 38 Woc...

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