Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

KG Berlin Urteil vom 28.06.2018 - 2 U 13/14 Kart

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Entscheidungsstichwort (Thema)

Zum kartellrechtlichen Schadensersatzanspruch gegen Mitglieder des sog. Schienenkartells

Verfahrensgang

LG Berlin (Aktenzeichen 16 O 384/13 Kart)

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 16.12.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 16 O 384/13 Kart - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

  • Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 26.039,35 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz seit dem 21.09.2013 sowie weitere Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten p.a. aus 15.469,75 Euro vom 01.01.2003 bis 20.09.2013 und aus weiteren 10.569,60 Euro vom

    01.01. 2004 bis 20.09.2013 zu zahlen.

  • Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche über den vorstehend tenorierten Schadensersatzanspruch hinausgehende Schäden nebst Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten p.a. ab Schadensentstehung zu ersetzen, die ihr aufgrund der im Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts vom 18.07.2013 dargelegten Kartellabsprachen der Beklagten im Zusammenhang mit den von der Klägerin an die Beklagte zu 1. in den Jahren 2002 und 2003 erteilten Aufträgen über Oberbaumaterialien, nämlich den Aufträgen Nummern ..., ..., ..., ..., ..., ... und ..., entstanden sind.
  • Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

3. Von den in der ersten Instanz angefallenen Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 31 %, die Beklagten als Gesamtschuldner 69 % zu tragen; die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 29 %, die Beklagten gesamtschuldnerisch zu 71 %. Dies gilt nicht für die außergerichtlichen Kosten der Streithelfer, die wie folgt zu tragen sind: Von den in der ersten Instanz angefallenen Kosten h...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Datenschutz- und IT-Recht
Datenschutz- und IT-Recht
Bild: Haufe Shop

Ob in Kanzleien, Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung – rechtliche Fragen im digitalen Umfeld sind überall. Wer mit Daten arbeitet, benötigt daher ein solides Verständnis für das Rechtsgebiet. Das Buch bietet einen praxisnahen und zugleich effizienten Einstieg anhand von 36 Beispielfällen.


BGH KZR 63/18
BGH KZR 63/18

Leitsatz (amtlich) a) Eine Klausel, nach der der Auftragnehmer, wenn er "aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung [...] darstellt", einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren