Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

KG Berlin Urteil vom 26.03.2010 - 5 U 66/09

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Entscheidungsstichwort (Thema)

AGB-Kontrolle zu Honorarregelungen für Journalisten

Leitsatz (amtlich)

1. Auch nach der Reform des Urhebervertragsrechts im Jahre 2002 ist über die §§ 32, 32a UrhG ein gerichtlicher Eingriff in die Vertragsautonomie dergestalt, dass die Übertragung von Nutzungsrechten zur Verbesserung der Rechtsstellung der Urheber erschwert wird, rechtlich durch eine AGB-Kontrolle nicht möglich. Diese Nutzungsrechte können daher - soweit sie einzeln aufgeführt sind - weiterhin ohne Einschränkung in allgemeinen Geschäftsbedingungen übertragen werden. Insoweit ist auch ein "Buy-Out" auf der Grundlage einer Pauschalvergütung möglich (BT-Drucks. 14/8058, 18; BGH GRUR 2009, 1148, Tz. 24 - Talking to Addison).

2. Grundsätzlich kann auch in allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Pauschalvergütung für sämtliche übertragenen Nutzungen eine angemessene Vergütung nach § 11 S. 2 UrhG darstellen. Dies setzt voraus, dass die Pauschalvergütung eine angemessene Beteiligung am voraussichtlichen Gesamtertrag der Nutzungen gewährleistet (BGH GRUR 2009, 1148, - Talking to Addison aa0). Dem genügt es nicht, wenn die Vergütung weitergehender Nutzungen von einer "Absprache" abhängig gemacht wird, da diese Regelung es auch erlaubt, dass keine Vergütung für die insoweit eingeräumten weitergehenden Nutzungsrechte gezahlt werden.

Normenkette

UrhG § 32; UrhG § 32a; UrhG § 11 S. 2

Verfahrensgang

LG Berlin (Urteil vom 09.12.2008; Aktenzeichen 16 O 8/08)

Nachgehend

BGH (Urteil vom 31.05.2012; Aktenzeichen I ZR 73/10)

Tenor

1. Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten wird das am 9.12.2008 verkündete Urteil der Zivilkammer 16 des LG Berlin - 16 O 8/08 - geändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzus...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Gesetzliche Vorgaben sicher umsetzen: Geldwäscherecht
Geldwäscherecht
Bild: Haufe Shop

Das Buch fokussiert sich auf die wesentlichen Themen des Geldwäscherechts. Anhand von Checklisten, zahlreichen Praxisbeispielen und Arbeitshilfen ermöglicht es eine sichere und effiziente Umsetzung der regulatorischen Anforderungen. 


Urheberrechtsgesetz / § 32 Angemessene Vergütung
Urheberrechtsgesetz / § 32 Angemessene Vergütung

  (1) 1Der Urheber hat für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. 2Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, gilt die angemessene Vergütung als vereinbart. 3Soweit die ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren