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KG Berlin Urteil vom 17.12.2007 - 26 U 264/06

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Kapitalanlage: Kollektives Anlagemodell als Finanzkommissionsgeschäft; Prospektangaben zu anzuwerbenden Vertriebsmitarbeitern

 

Normenkette

KredWG § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 4; BGB § 280 Abs. 1

 

Verfahrensgang

LG Berlin (Urteil vom 01.11.2006; Aktenzeichen 18 O 559/05)

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 07.12.2009; Aktenzeichen II ZR 15/08)

 

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers das Urteil des LG Berlin vom 1.11.2006 - 18 O 559/05 - wie folgt abgeändert:

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird zugelassen.

 

Gründe

I. Der Kläger nimmt die Beklagten auf Schadensersatz in Anspruch. Zunächst kann wegen des Sach- und Streitstandes in erster Instanz einschließlich der dort gestellten Anträge und der Entscheidungsgründe auf das Urteil des LG Berlin vom 1.11.2006 - 18 O 559/05 - verwiesen werden. Gegen das dem Beklagten zu 1) am 7.11.2006 und dem Beklagten zu 2) am 8.11.2007 zugestellte Urteil haben diese am 5.12. bzw. am 8.12.2006 Berufung eingelegt und die Berufung, nachdem die Berufungsbegründungsfrist bis zum 8.2.2007 verlängert worden war, durch am 4.2.2007 und am 8.2.2006 bei Gericht eingegangene Schriftsätze begründet. Nachdem dem Kläger durch ihm am 16.3.2007 zugestelltes gerichtliches Schreiben aufgegeben worden ist, innerhalb von zwei Monaten auf die Berufungsbegründung zu erwidern, hat er durch am 10.5.2007 bei Gericht eingegangenem Schriftsatz Anschlus...

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