Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

KG Berlin Urteil vom 14.08.2008 - 23 U 58/06

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

LG Berlin (Urteil vom 22.02.2006; Aktenzeichen 11 O 702/04)

 

Nachgehend

BGH (Beschluss vom 11.05.2009; Aktenzeichen II ZR 210/08)

 

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 22.2.2006 verkündete Urteil der Zivilkammer 11 des LG Berlin geändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i.H.v 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Gründe

Die Klägerin ist am 1.1.1992 mit einem Gesellschaftsanteil von 17,65 % der Anwaltssozietät des Beklagten und der Rechtsanwälte N. und H. beigetreten; Rechtsanwalt N. ist zum selben Zeitpunkt aus der Gesellschaft ausgeschieden. Am 28.12.1995 schlossen die Gesellschafter und der zum 1.1.1996 eintretende Rechtsanwalt Dr. T. einen schriftlichen Sozietätsvertrag (K 1 = Bd. I, Bl. 13 d.A.). Danach waren die Klägerin mit 20 %, der Beklagte mit 34 %, Rechtsanwalt H. mit 28 % und Rechtsanwalt Dr. T. mit 18 % an der Gesellschaft beteiligt. Am 24.6.1997 wurde die Gesellschaft als Partnerschaftsgesellschaft angemeldet.

Zum 30.6.1999 wurde die Gesellschaft von allen Gesellschaftern gekündigt. Im August 1999 trafen die Gesellschafter eine schriftliche Auseinandersetzungsvereinbarung (K 2 = Bd. I, Bl. 17 d.A.). Darin einigten sie sich darauf, dass die Gesellschaft zum 30.6.1999 aufgelöst sei. Die Rechtsanwälte H. und Dr. T. traten ihre Auseinandersetzungsansprüche gegen Freistellung von allen Verbindlichkeiten der Gesellschaft an den Beklagten ab; ab 1.7.1999 sollte die Gese...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Datenschutz- und IT-Recht
Datenschutz- und IT-Recht
Bild: Haufe Shop

Ob in Kanzleien, Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung – rechtliche Fragen im digitalen Umfeld sind überall. Wer mit Daten arbeitet, benötigt daher ein solides Verständnis für das Rechtsgebiet. Das Buch bietet einen praxisnahen und zugleich effizienten Einstieg anhand von 36 Beispielfällen.


BGH II ZR 17/04
BGH II ZR 17/04

  Entscheidungsstichwort (Thema) Ausgleichsansprüche zwischen den Gesellschaftern einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts an dem Auseinandersetzungsguthaben bei noch offenen Gesellschaftsverbindlichkeiten. kein Ausschluss internen Ausgleichs zwischen den ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren