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KG Berlin Urteil vom 13.08.2001 - 12 U 5843/00

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Abrechnung der Restkreditschuld. Tilgung von Schulden eines Verstorbenen bei eines Bank

 

Normenkette

InsO §§ 27, 28 Abs. 3, § 8 Abs. 1, 3, § 166 Abs. 2; BGB § 821

 

Verfahrensgang

LG Berlin (Urteil vom 25.05.2000; Aktenzeichen 9 O 365/99)

 

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 25. Mai 2000 verkündete Urteil der Zivilkammer 9 des Landgerichts Berlin wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Wert der Beschwer beträgt 16.000,00 DM.

 

Gründe

Die zulässige Berufung der Beklagten hat in der Sache keinen Erfolg. Zutreffend hat das Landgericht ausgeführt, dass die Beklagte an den Kläger 16.000,00 DM zu zahlen hat.

1.

Das Amtsgericht Bielefeld hat durch Beschluss vom 26. Februar 1999 zu 43 IN 143/99 über den Nachlass des am 1. Februar 1999 verstorbenen Dr. A. F. L. wegen Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet und den Kläger zum Insolvenzverwalter bestellt (Bl. 7 f.). In dem Beschluss wird ausdrücklich hervorgehoben:

„Wer Verpflichtungen gegenüber dem Nachlass hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Erben oder sonstige bisher Verfügungsberechtigte zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.”

Inhalt des Beschlusses und Aufforderung, nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu zahlen, entspricht dem Gesetz (§§ 27, 28 Abs. 3 InsO). Dieser Beschluss ist der Beklagten durch Begleitschreiben des Klägers vom 4. März und 13. April 1999 (Bl. 9 f.) bekannt geworden, wenngleich letzterer die Schreiben an die Wohnungsbau-Kreditanstalt Berlin (künftig: WBK) unter derselben Anschrift adressiert hat. Denn auf diese Schreiben hat die Beklagte als Rechtsnachfolgerin der WBK mit Schreiben vom 28. April 1999 (Bi. 11) reagiert. Damit war der Beschluss...

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      (1) 1Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, so ernennt das Insolvenzgericht einen Insolvenzverwalter. 2§ 270 bleibt unberührt.  (2) Der Eröffnungsbeschluß enthält:   1. Firma oder Namen und Vornamen, Geburtsdatum, Registergericht und ...

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