Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

KG Berlin Urteil vom 13.06.2003 - 6 U 76/02

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

LG Berlin (Urteil vom 19.03.2003; Aktenzeichen 7 O 575/01)

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 16.06.2004; Aktenzeichen IV ZR 201/03)

 

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung ihres Rechtsmittels im Übrigen das Urteil der Zivilkammer 7 des LG Berlin vom 19.3.2002 teilweise geändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.787,48 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 9.3.2001 zu zahlen.

Die weiter gehende Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des ersten Rechtszuges haben der Kläger 80 % und die Beklagte 20 % zu tragen.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger 54 % und die Beklagte 46 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils vollstreckbaren Betrages zzgl. 10 % hiervon abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Im März 1988 schlossen der Kläger und die Staatliche Versicherung der DDR einen Vertrag über eine Erweiterte Haushaltversicherung. In dem Versicherungsschein sind als Grundlage des Vertrags neben dem Zivilgesetzbuch der DDR (ZGB) genannt die Allgemeinen Bedingungen für die Erweiterte Haushaltversicherung (ABEH). In § 4 Buchst. c) ABEH heißt es:

"Versicherungsschutz besteht nicht für:

...

c) die außer Gebrauch befindlichen Schmuckgegenstände und Edelmetalle, deren Gesamtwert 5.000 M oder deren Einzelwert 3.000 M übersteigt, sowie Wertpapiere, Sparbücher, Schecks, Briefmarken- und Münzsammlungen gegen Schäden durch Einbruchdiebstahl, wenn sich diese Sachen nicht in verschlossenen und gegen die Wegnahme gesicherten Behältnissen befinden oder in einem zusätzlich verschlossenen Raum innerhalb der Wohnung aufbewahrt werden."

Nach...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Optimal gestaltet: Schiedsverfahren in der Unternehmenspraxis
Schiedsverfahren in der Unternehmenspraxis
Bild: Haufe Shop

Im Fokus des Buches stehen die Gestaltung des gesamten Schiedsverfahrens, ​in der Praxis auftretende Probleme, ​Anforderungen an die Vertragsestaltung sowie praktikable Lösungen. Konkrete Handlungsanweisungen und Formulierungsvorschläge unterstützen die Parteien bei der praktischen Umsetzung. ​


BGH IV ZR 201/03
BGH IV ZR 201/03

  Entscheidungsstichwort (Thema) Erweiterte Haushaltversicherung. § 4c Allgemeine Bedingungen als Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur Einhaltung der festgelegten Sicherheitsanforderungen  Leitsatz (amtlich) § 4c der Allgemeinen Bedingungen für die ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren