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KG Berlin Urteil vom 11.04.2005 - 12 U 207/03

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Leitsatz (amtlich)

Die Beweisregel des § 416 ZPO (formelle Beweiskraft der Privaturkunde) bezieht sich auch auf die Begebung einer schriftlichen Willenserklärung.

Der Gegenbeweis, dass die nur als Entwurf gedachte Urkunde abhanden gekommen ist, steht dem Aussteller nicht offen; denn soweit die formelle Beweiskraft des § 416 ZPO reicht, ist der Gegenbeweis unzulässig.

 

Verfahrensgang

LG Berlin (Urteil vom 10.04.2003; Aktenzeichen 9 O 116/03)

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 08.03.2006; Aktenzeichen IV ZR 145/05)

 

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 10.4.2003 verkündete Urteil der Zivilkammer 9 des LG Berlin - 9 O 116/03 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages zzgl. 10 % abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 

Gründe

I. Die Berufung der Klägerin richtet sich gegen das am 10.4.2003 verkündete Urteil des LG, auf dessen Tatbestand und Entscheidungsgründe Bezug genommen wird. Das Grundstück der Klägerin wurde nach Verkündung der angefochtenen Entscheidung freihändig veräußert. Am 20.8.2003 wurden 184.895,85 EUR an die Beklagte überwiesen. Die streitgegenständliche, zugunsten der Beklagten eingetragene Grundschuld wurde gelöscht.

Zur Begründung ihrer Berufung wiederholt und vertieft die Klägerin ihren bisherigen Vortrag und trägt u.a. vor: Der Beklagten habe gegen die Klägerin kein Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung zugestanden, da die zugunsten der Beklagten eingetragene Grundschuld ohne Rechtsgrund bestellt worden sei. Ein konkludenter Sicherungsvertrag sei zwischen den Parteien nicht zustande gekommen. Auch sei von einem (konkludenten) Schriftformerfordernis au...

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BGH IV ZR 145/05
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  Entscheidungsstichwort (Thema) Anwendbarkeit des § 416 ZPO auf die Begebung einer schriftlichen Willenserklärung. Möglichkeit des Gegenbeweises, wenn die nur als Entwurf gedachte Urkunde entzogen worden ist  Leitsatz (amtlich) Die Beweisregel des § 416 ...

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