Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

KG Berlin Beschluss vom 27.04.2020 - 4 Ws 29/20

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Entbindung von Schöffen aufgrund Urlaubs

 

Leitsatz (amtlich)

1. Ein Eingreifen des Rechtsmittelgerichts ist im Fall der Befreiung eines Schöffen von der Dienstleistung angesichts der Unanfechtbarkeit einer solchen Entscheidung in entsprechender Anwendung des § 336 Abs. 1 Satz 2 StPO (weiterhin) nur dann möglich, wenn der Beschwerdeführer durch die von ihm beanstandete Entscheidung seinem gesetzlichen Richter entzogen wird. Dies ist nicht bereits bei einer fehlerhaften, sondern erst bei einer objektiv willkürlichen Entscheidung der Fall.

2. Willkür in diesem Sinne liegt nicht nur bei einer bewussten Fehlentscheidung, sondern schon dann vor, wenn die mit der Entbindung des Schöffen verbundene Festlegung des gesetzlichen Richters bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken, im Fall des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG die Verhinderung einer manipulativen Richterauswahl, grob fehlerhaft und offensichtlich unhaltbar ist. Dabei ist an die Willkürprüfung angesichts der rechtsstaatlichen Bedeutung des Grundrechts aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ein strenger Maßstab anzulegen.

3. Bei der antragsgemäßen Entbindung aufgrund eines von dem Schöffen angezeigten Erholungsurlaubs liegt Willkür in aller Regel fern.

4. Eine gezielte, die Mitwirkung des an sich verhinderten Hauptschöffen erst ermöglichende Änderung der Terminierung kann mit Blick auf Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG Bedenken erwecken können. Wird dagegen ohne Rücksicht auf eine mögliche Verhinderung der Schöffen terminiert und führt dies dazu, dass ein Hilfsschöffe eintreten muss, kann sich aus dieser Vorgehensweise - anders als im umgekehrten Fall - von vornherein kein Verdacht einer Manipulation ergeben.

 

Normenkette

GVG § 54 Abs. 1; StPO § 222b Abs. 3; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2

 

Verfahrens...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Die digitale Fachbibliothek: Deutsches Anwalt Office Premium
Deutsches Anwalt Office Premium
Bild: Haufe Shop

Neben 150 Fachbüchern, Zeitschriften und einer Entscheidungsdatenbank bietet diese Fachbibliothek nützliche Umsetzungshilfen für die tägliche Fallbearbeitung sowie ein umfassendes Fortbildungsangebot.


Gerichtsverfassungsgesetz / § 54 [Veränderung an einzelnen Sitzungstagen]
Gerichtsverfassungsgesetz / § 54 [Veränderung an einzelnen Sitzungstagen]

  (1) 1Der Richter beim Amtsgericht kann einen Schöffen auf dessen Antrag wegen eingetretener Hinderungsgründe von der Dienstleistung an bestimmten Sitzungstagen entbinden. 2Ein Hinderungsgrund liegt vor, wenn der Schöffe an der Dienstleistung durch ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren