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KG Berlin Beschluss vom 26.07.2018 - 3 UF 16/18

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Verfahrensgang

AG Berlin-Köpenick (Aktenzeichen 21 F 145/16)

 

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin (Ehefrau) wird die Sache unter Aufhebung des am 12. Dezember 2017 verkündeten Beschlusses des Amtsgerichts Köpenick (Familiengericht) und des Verfahrens zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht Köpenick zurückverwiesen.

Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben.

 

Gründe

I. Der Antragsteller, der die niederländische Staatsangehörigkeit besitzt, begehrt die Scheidung von seiner unstreitig seit April 2015 getrenntlebenden Ehefrau, die deutsche Staatsangehörige ist.

Die Ehegatten haben am 19. Dezember 2013 vor dem Standesbeamten des Standesamts B... die Ehe miteinander geschlossen.

Die Ehefrau hat die Durchführung des Versorgungsausgleichs beantragt.

Zudem begehrt sie im Rahmen der Folgesache nachehelicher Unterhalt in Form eines Stufenantrages zunächst Auskunft über die Einkommensverhältnisse des Ehemannes und anschließend den sich aus der Auskunft ergebenden nachehelichen Unterhalt.

Zur Begründung ihres Antrages hat die Ehefrau erstinstanzlich vorgetragen, dass sie selbst nicht genügend Einkommen erzielen könne, weil sie aufgrund eines Unfalles vom 15. März 2015 unstreitig gesundheitlichen Einschränkungen unterliege. Sie habe rechtsseitig eine Beinamputation erlitten, welche langfristig mit einer Beinprothese kompensiert werden solle. Sie müsse derzeit noch mit orthopädischen Provisorien leben, die Bewegungseinschränkungen und Belastungsschmerzen zur Folge hätten, so dass ihr eine vollschichtige Erwerbstätigkeit nicht zuzumuten sei.

Die Antragsgegnerin hat beantragt,

1. den Antragsteller zu verpflichten, ihr Auskunft über sein gesamtes Einkommen, also aus seiner unselb...

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BGH XII ZB 503/16
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Leitsatz (amtlich) a) Der Anspruch auf Auskunft über das Einkommen des Unterhaltspflichtigen ist bereits gegeben, wenn die Auskunft für den Unterhaltsanspruch Bedeutung haben kann (im Anschluss an BGH, Urt. v. 22.6.1994 - XII ZR 100/93, FamRZ 1994, ...

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