Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

KG Berlin Beschluss vom 24.02.2015 - 1 W 380/14

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

Der Reiseausweis für Ausländer kann ein zur Feststellung der Identität eines Beteiligten geeigneter Nachweis sein, wenn er keinen Zusatz enthält, die darin enthaltenen Angaben beruhten allein auf den Angaben des Antragstellers.

 

Normenkette

PStG §§ 9, 48; PStV §§ 33, 35; AufenthV §§ 4-5

 

Verfahrensgang

AG Berlin-Schöneberg (Beschluss vom 22.07.2014; Aktenzeichen 71 III 395/13)

 

Nachgehend

BGH (Beschluss vom 17.05.2017; Aktenzeichen XII ZB 126/15)

 

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten der Beteiligten zu 3 zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 

Gründe

Der Beteiligte zu 2 erkannte am 19.4.2012 zur Beurk.-Reg. Nr. 3.../2...des Bezirksamts S.von B.- Jugendamt - mit Zustimmung der Beteiligten zu 1 die Vaterschaft der ihr am 17.1.2012 geborenen Tochter an. Der Beteiligte zu 2 wies sich dabei mit einer Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens der Ausländerbehörde Berlin aus. Die Beteiligte zu 1 legte eine Duldung der Ausländerbehörde Berlin vor. Die Beteiligten zu 1 und 2 gaben an, nicht miteinander verheiratet zu sein und die gemeinsame elterlicher Sorge zu übernehmen. Bereits am 17.1.2012 hatten sie den Familiennamen des Beteiligten zu 2 zum Geburtsnamen des Kindes bestimmt.

Nach weiteren Ermittlungen beurkundete der Standesbeamte die Geburt des Kindes zum Geburtseintrag Nr. G 2.../2...mit dem Zusatz "Namensführung nicht nachgewiesen" bei dem Familiennamen des Kindes sowie den Zusätzen "Identität nicht nachgewiesen" bei den Familiennamen der Beteiligten zu 1 und 2.

Am 25.7.2013 hat die Beteiligte zu 1 beantragt, den Standesbeamten anzuweisen, den Geburtseintrag zu berichtigen. Dabei hat sie einen auf sie am 11.4.2013 ausgestellten Reisepass der Republik A.sowie einen am 31.5.2012 durch die Ausländerbehörde Berlin auf den Beteiligten ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Die digitale Fachbibliothek: Deutsches Anwalt Office Premium
Deutsches Anwalt Office Premium
Bild: Haufe Shop

Neben 150 Fachbüchern, Zeitschriften und einer Entscheidungsdatenbank bietet diese Fachbibliothek nützliche Umsetzungshilfen für die tägliche Fallbearbeitung sowie ein umfassendes Fortbildungsangebot.


Personenstandsgesetz / § 9 Beurkundungsgrundlagen
Personenstandsgesetz / § 9 Beurkundungsgrundlagen

  (1) Eintragungen in den Personenstandsregistern werden auf Grund von Anzeigen, Anordnungen, Erklärungen, Mitteilungen und eigenen Ermittlungen des Standesamts sowie von Einträgen in anderen Personenstandsregistern, Personenstandsurkunden oder sonstigen ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren