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KG Berlin Beschluss vom 15.05.2013 - 18 UF 215/11

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Verfahrensgang

AG Berlin-Pankow/Weißensee (Beschluss vom 15.08.2011; Aktenzeichen 22 F 8877/10)

 

Tenor

Die Beschwerde des Vaters gegen den Beschluss des AG Pankow/Weißensee vom 15.8.2011 - 22 F 8877/10 - wird auf seine Kosten bei einem Verfahrenswert von 3.000 EUR zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 

Gründe

I. Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind die nicht miteinander verheirateten Eltern des am ...geborenen Kindes ... Das Kind lebt seit seiner Geburt im Haushalt der Mutter. Der Vater hat die Vaterschaft anerkannt. Bis zum kurzfristigen Umzug der Mutter mit dem Kind nach ...Ende ...hatte der Vater regelmäßig Kontakt zu seinem Sohn.

Anschließend stritten die Eltern in dem Verfahren beim AG Pankow/Weißensee zum Az. 22 F 1491/08 über den Umgang des Vaters mit dem Kind. Durch Beschl. v. 19.5.2009 - 18 UF 130/08 - regelte der Senat im Beschwerdeverfahren den Umgang abschließend. Im Dezember 2012 leitete der Vater ein weiteres Umgangsverfahren beim AG Pankow/Weißensee zum Az. 22 F 10624/10 ein, mit dem er die Nachholung eines Umgangstermins erreichen wollte. Diesen Antrag verfolgte er im weiteren Verlauf nicht mehr weiter. Wegen der Einzelheiten dieser beiden Verfahren wird auf die beigezogenen Verfahrensakten des AG Pankow/Weißensee zu den Az. 22 F 1491/08 und 22 F 10624/10 Bezug genommen.

Im vorliegenden Verfahren hat der Vater erstinstanzlich beantragt, ihm neben der Mutter die (gemeinsame) elterliche Sorge, hilfsweise ihm die alleinige elterliche Sorge oder einen Teil hiervon für das gemeinsame nichteheliche ...Jahre alte Kind ...zu übertragen. Er hat sich auf die Rechtsprechung des BVerfG in seinem Beschl. v. 21.7.2010 - 1 BvR 420/09 - berufen, mit dem die §§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 und 1672 Abs. 1 BGB wegen Verstoßes gegen Art 6 Abs. 2 GG für verfass...

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