Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

KG Berlin Beschluss vom 06.12.2012 - 1 W 295/11

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

1. Ist der Name eines deutschen (zuvor türkischen) Staatsangehörigen durch Verwaltungsakt nach dem NamÄndG geändert worden, verbleibt es bei dem neuen Namen auch dann, wenn der Betroffene auf seinen Antrag durch Beschluss des türkischen Innenministeriums (unter seinem früheren Namen) wiedereingebürgert wird. Das gem. Art. 10 Abs. 1 EGBGB anzuwendende türkische Recht misst einem Statutenwechsel insoweit keine Rückwirkung bei. Der Entscheidung über die Wiedereinbürgerung kommt auch keine namensändernde Funktion zu.

2. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen erfordert es nicht, den früheren Namen als rechtmäßig geführt anzusehen, solange er nicht alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, (türkische) Personaldokumente mit dem zutreffenden neuen Namen zu erhalten.

 

Normenkette

EGBGB Art. 10 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1; Übereinkommen über die Änderung von Namen und Vornamen Art. 1 Fassung: 1958-09-04, Art. 3 Fassung: 1958-09-04; StAngG TUR Nr. 5901 Art. 3; StAngG TUR Nr. 5901 Art. 13; Türk. ZGB Nr. 4721 Art. 27; PersStdG TUR Nr. 5490 Art. 10; PersStdG TUR Nr. 5490 Art. 14

 

Verfahrensgang

AG Berlin-Schöneberg (Beschluss vom 22.03.2011; Aktenzeichen 70 III 582/10)

 

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Für das Beschwerdeverfahren werden Kosten nicht erhoben.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 

Gründe

I. Der Beteiligte zu 1) war türkischer Staatsangehöriger und wurde im Personenstandsregister der Provinz ...mit den Vornamen ...B.und dem Familiennamen T.eingetragen (Bl. 8, 24d. SA). Im Jahr 2005 erwarb er die deutsche und verlor die türkische Staatsangehörigkeit. Auf seinen Antrag wurde sein Name mit Wirkung zum 11.9.2008 dahin geändert, dass er den Vornamen C...und den Familiennamen S.führt (Urkunde des Bezirksamts ...von Berlin, Bl....

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Wirtschaftsrecht visuell
Wirtschaftsrecht visuell
Bild: Haufe Shop

Kenntnisse im Wirtschaftsrecht sind für alle Steuerprofis unabdingbar. Der Band gibt eine schnelle Übersicht über alle relevanten Vorschriften des BGB und HGB und einen vertieften Einstieg in die einzelnen Regelungen.


Einführungsgesetz zum Bürge... / Art. 10 Name
Einführungsgesetz zum Bürge... / Art. 10 Name

  (1) Der Name einer Person unterliegt den Sachvorschriften des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.  (2) 1Ehegatten können bei oder nach der Eheschließung durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren künftig zu führenden Namen nach dem ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren