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KG Berlin Beschluss vom 06.07.2023 - 12 AktG 2/23

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Normenkette

AktG § 67c Abs. 3, § 246a Abs. 2 Nr. 2

 

Verfahrensgang

LG Berlin (Aktenzeichen 94 O 12/23)

 

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Anfechtungsklage, die bei dem Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 94 O 12/23 anhängig ist und mit der die Antragsgegnerin den Beschluss der Hauptversammlung der Antragstellerin vom 9. Januar 2023 zum damaligen Tagesordnungspunkt 5 angreift (Kapitalerhöhung durch Ausgabe von 59.584 Aktien), der bereits erfolgten Eintragung dieses Beschlusses über die Kapitalerhöhung in das Handelsregister bei dem Amtsgericht Charlottenburg nicht entgegensteht und dass etwaige Mängel dieses Hauptversammlungsbeschlusses die Wirkung der Eintragung in das Handelsregister unberührt lassen.

Die Kosten des Verfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.

Der Verfahrenswert wird auf 35.000,00 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Die Antragstellerin begehrt die Freigabe eines von der Antragsgegnerin angefochtenen Beschlusses ihrer Hauptversammlung über eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss.

Die Antragstellerin ist ein Warenhandelsunternehmen. Ihr Grundkapital beträgt aktuell 100.500,00 EUR. Es ist in 100.500 auf den Namen lautende vinkulierte Stückaktien von je 1,00 EUR eingeteilt. Hauptaktionärin ist die A GmbH. Weitere Aktionäre sind die Antragsgegnerin sowie Herr F.

Im Oktober und Dezember 2018 sowie im Juli 2021 kaufte die Antragsgegnerin von der A GmbH insgesamt 26.500 Aktien der Antragstellerin. Die Abtretung der Aktien erfolgte gemäß § 3 der jeweiligen Kaufverträge unter aufschiebenden Bedingungen (Anlagen ASt 4 und ASt 5). Im Zuge einer Kapitalerhöhung auf 100.500,00 EUR erwarb die Antragsgegnerin am 4. November 2021 weitere 500 Aktien an der Antragstellerin.

Am 7. Dezember 2022 veröffentlichte die Antragstellerin eine Einladung zur Hauptversammlung für d...

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