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KG Berlin Beschluss vom 03.09.2010 - 1 Ws(B) 112/09 - 2 Ss 278/09

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Verfahrensgang

AG Berlin-Tiergarten (Entscheidung vom 05.06.2009; Aktenzeichen 328 OWi 76/09)

 

Tenor

Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 5. Juni 2009 wird verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

 

Gründe

Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen § 7 Abs. 1 Nr. 2a BlnNRSG zu einer Geldbuße in Höhe von 300 EUR verurteilt. Seine auf die Sachrüge gestützte Rechtsbeschwerde bleibt ohne Erfolg.

Das Amtsgericht hat festgestellt: Der Betroffene betreibt seit über 20 Jahren in Berlin-Kreuzberg das Lokal "C. J.", für das er seit 1988 die Erlaubnis zum Betrieb als Schank- und Speisewirtschaft besitzt. Das Lokal verfügt über keine abtrennbaren Nebenräume und ist mit dem Hinweis, daß Personen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt ist, als Rauchergaststätte gekennzeichnet. Die Grundfläche des Gastraumes beträgt 50 m2. Der Betroffene bietet hauptsächlich "Kaffee- und Teespezialitäten", Bier und Wein an. Daneben hält er ein "kleines Speiseangebot" zum Verzehr bereit, das aus Croissants, belegten Brötchen, aufgetautem Tiefkühlkuchen und überbackenem Camembert besteht. Da der Betroffene aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07 u.a. - bei juris), mit dem er sich eingehend befaßt hatte, sich nicht an das ihm bekannte Rauchverbot in Gaststätten gebunden fühlte, unterrichtete er seine drei Beschäftigten nicht darüber, daß das Tabakrauchen nicht gestattet werden dürfe. Infolgedessen wurden durch das Ordnungsamt am 13. November und 19. Dezember 2008 sowie am 12. Januar 2009 jeweils mehrere Gäste in dem Lokal angetroffen, die in Gegenwart eines Beschäftigten rauchten.

Diese Feststellungen tragen den Schuldspruch. Soweit die A...

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BVerfG 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08
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  Leitsatz (amtlich) 1. Entscheidet sich der Gesetzgeber aufgrund des ihm zukommenden Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraums für ein Konzept des Nichtraucherschutzes in Gaststätten, das den Gesundheitsschutz im Ausgleich insbesondere mit der ...

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