Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hessisches LSG Urteil vom 29.01.1998 - L 14 KR 1101/96

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

SG Darmstadt (Urteil vom 18.07.1996; Aktenzeichen S-10/Kr-771/93)

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 08.12.1999; Aktenzeichen B 12 KR 10/98 R)

 

Tenor

I. Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 18. Juli 1996 sowie der Bescheid der Beklagten vom 25. Januar 1993 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27. Mai 1993 aufgehoben.

II. Die Beklagte hat dem Kläger die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.

Im übrigen haben die Beteiligten einander keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

III. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides der Beklagten vom 25. Januar 1993, mit dem diese vom Kläger, als (Mit-)Gesellschafter der Firma „C. W. GmbH”, deren Eintragung in das Handelsregister gescheitert ist, den Gesamtbetrag von 9.756,– DM (einschließlich Nebenkosten) an rückständigen Beiträgen für die von der GmbH i.Gr. beschäftigten Arbeitnehmer W. H., W. S. und M. W. gefordert hat.

C. W. (in anderer Schreibweise: K.) betrieb in B. eine Einzelfirma der Baubranche. Am 11. August 1992 schloß der Kläger, der u.a. als Steuerberater für Herrn W. tätig war, mit diesem vor dem Notar W. in F. einen Gesellschaftsvertrag über die Gründung der Firma „C. W. GmbH”. Vom Stammkapital in Höhe von 50.000,– DM (50 TDM) übernahm C. W., der zum Geschäftsführer bestellt wurde, 37 TDM, der Kläger 13 TDM (26 %). Nach dem Gesellschaftsvertrag (§§ 2, 4) waren die Einlagen zur Hälfte in bar erbracht. Der Gesellschaftsvertrag sah u.a. für wichtige Entscheidungen in § 6 eine Mehrheit von 3/4 der Gesellschaftsanteile vor.

Zu der am 13. August 1992 beantragten Eintragung in das Handelsregister bei dem Amtsgericht Dieburg kam es nicht. Die Handwerkskammer Rhein-Main verweiger...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Rechte und Pflichten: Praxishandbuch KI und Recht
Praxishandbuch KI und Recht
Bild: Haufe Shop

Das Buch führt in die rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI ein. Insbesondere werden die neue europäische KI-Verordnung (AI Act) und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten behandelt. Auch Haftungsfragen und für die datenschutzkonforme KI-Nutzung werden dargestellt. 


LSG Baden-Württemberg L 4 Kr 1317/96
LSG Baden-Württemberg L 4 Kr 1317/96

  Entscheidungsstichwort (Thema) Verwaltungsakt über Versicherungspflicht und Beitragshöhe. Vor-GmbH. Haftung der Gesellschafter. Durchgriffshaftung  Leitsatz (amtlich) 1. Eines personenbezogenen Verwaltungsaktes über die Versicherungspflicht, die ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren