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Hessisches LSG Urteil vom 26.08.2009 - L 4 KA 111/08

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Kassenärztliche Vereinigung. Honorarberichtigung. Verrechnung und Anrechnung einer Rückforderung mit Honoraransprüchen. Bestehen einer insolvenzrechtlich geschützten Aufrechnungslage

 

Orientierungssatz

Die Voraussetzungen des § 95 Abs 1 InsO sind nach Vorlage der Abrechnung durch den Vertragsarzt ohne einen fälligen Anspruch auf ein betrags- oder punktemäßig beziffertes Honorarvolumen dennoch gegeben, da die Konkretisierung des Anspruchs der Höhe nach durch Einreichung der Abrechnungsunterlagen und die Festsetzung des Anspruchs durch die Kassenärztliche Vereinigung nicht als Rechtshandlungen angesehen werden können, die den durch § 95 Abs 1 S 1 InsO geschützten Kern der jeweiligen Ansprüche noch berühren.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 17.08.2011; Aktenzeichen B 6 KA 24/10 R)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Marburg vom 22. Oktober 2008 wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits auch im Berufungsverfahren zu tragen.

Der Streitwert wird auf 5.001,12 € festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Auszahlung von Honorarforderungen des Insolvenzschuldners und Mitglieds der Beklagten Dipl.-Psych. B..

Am 28. Dezember 2005 wurde über das Vermögen des Dipl.-Psych. B. das Insolvenzverfahren eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Dipl.-Psych. B. ist als Psychotherapeut zur vertragsärztlichen Versorgung mit Praxissitz in C-Stadt zugelassen.

Auf Nachfrage des Klägers vom 25. April 2006, wann mit einer Abrechnung bzw. Auszahlung gerechnet werden könne, teilte die Beklagte mit Schreiben vom 28. April 2006 mit, dass für das IV. Quartal 2005 zunächst ein Abschlag auf die Restzahlung, basierend auf dem individuellen Fallwert des Quartals IV/200...

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  Leitsatz (amtlich) a) Gemäß § 95 Abs. 1 InsO kann nach Eintritt der Aufrechnungslage nicht nur aufgerechnet werden, wenn die aufzurechnenden Forderungen oder eine von ihnen zunächst bedingt oder betagt waren, sondern auch in Fällen, in denen eine ...

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