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Hessisches LSG Urteil vom 26.05.2000 - L 13 RJ 411/98

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Erwerbs- bzw Berufsunfähigkeit. Maschinenschlosser. Maschinenmonteur. Obermonteur. Verweisungstätigkeit. Telefonist

 

Orientierungssatz

Zur Verweisbarkeit eines Maschinenschlossers/Maschinenmonteurs, der auf ständig wechselnden Baustellen im In- und Ausland Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten an Maschinen und Anlagen auszuführen hatte und als Vorarbeiter ("Obermonteur") gegenüber einer Gruppe von 5 bis 10 gelernten bzw angelernten oder ungelernten Arbeitern weisungsbefugt war jedoch seinerseits den Weisungen arbeiterrentenversicherter Personen unterstand, auf die Tätigkeiten eines Telefonisten.

 

Tenor

I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Wiesbaden vom 18. Februar 1998 wird zurückgewiesen.

II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit streitig.

Der ... 1942 geborene Kläger erlernte in den Jahren 1957 bis 1960 den Beruf des Kraftfahrzeugschlossers und war nach dem Bestehen der Gesellenprüfung zunächst im erlernten Beruf tätig. In der Zeit vom 12. September 1962 bis zum 31. März 1988 war er sodann als Maschinenschlosser/Maschinenmonteur in der Montageabteilung der M Gutehoffnungshütte AG in O tätig. Den Angaben des Arbeitgebers zufolge hatte er auf ständig wechselnden Baustellen im In- und Ausland Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten an Maschinen und Anlagen auszuführen. Der Kläger war als Vorarbeiter ("Obermonteur") gegenüber einer Gruppe von 5 bis 10 gelernten bzw. angelernten oder ungelernten Arbeitern weisungsbefugt und unterstand seinerseits den Weisungen von Personen, die der Rentenversicherung der Arbeiter unterlagen. Seine Entlohnung erfolgte nach ...

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