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Hessisches LSG Urteil vom 26.03.1998 - L 14 P 868/97

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Pflegeversicherung. Einzelvertrag. Pflegedienst. Pflegegeld. Pflegekraft. Versorgungsvertrag. Anfechtungsklage. Leistungsklage. Verpflichtungsklage. Rechtsweg.

 

Leitsatz (amtlich)

1. Ein Versorgungsvertrag der Pflegekasse mit Verwandten oder Verschwägerten eines Pflegebedürftigen (bis zum dritten Grad) sowie mit Personen, die mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft leben, ist unzulässig. Dies gilt auch für die Zeit vor dem 25. Juni 1996 (Inkrafttreten des Ausschlußtatbestandes).

2. Ein Rechtsstreit zur Klärung der Frage des Abschlusses eines Versorgungsvertrages mit einer einzelnen Pflegekraft setzt im Rahmen der Zulässigkeit ein Vorverfahren voraus.

 

Normenkette

SGB XI § 37 Abs. 1, § 77 Abs. 1 S. 1; SGG § 51 Abs. 2 S. 2, § 54 Abs. 5, § 78 Abs. 1

 

Verfahrensgang

SG Frankfurt am Main (Urteil vom 21.04.1997; Aktenzeichen S 25 P 1369/97)

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 18.03.1999; Aktenzeichen B 3 P 8/98 R)

 

Tenor

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 21. April 1997 wird zurückgewiesen.

II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

III. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Klägerin begehrt von der Beklagten den Abschluß eines Einzelvertrages zur Erbringung häuslicher Pflege nach § 77 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI).

Die am 25. Januar 1941 geborene Klägerin ist die Ehefrau des Mitglieds der Beklagten, W. B. bei dem ein fortgeschrittener Morbus Parkinson sowie der Zustand nach Myokardinfarkt besteht. Die Klägerin, die ganztags berufstätig ist, pflegt ihren Ehemann in der häuslichen Umgebung.

Am 3. Januar 1995 (Eingang bei der Beklagten) stellte die Klägerin formlos bei der Beklagten einen Antrag auf Bezug von Sachleistungen nach dem neuen Pflegeversicherungsgesetz ab de...

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SGB XI - Soziale Pflegevers... / § 37 Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
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  (1) 1Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen. 2Der Anspruch setzt voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld dessen Umfang entsprechend die erforderlichen körperbezogenen ...

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