Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hessisches LSG Urteil vom 25.07.1973 - L 5 V 520/72

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Entscheidung zur Frage des Berufsschadensausgleichs für selbständige Landwirte

 

Leitsatz (amtlich)

1) Bei einem beschädigten selbständigen Landwirt, der den Beruf nicht gewechselt hat, liegt ein schädigungsbedingter Elnkommensverlust nur vor, wenn schädigungsbedingte Personalmehraufwendungen und (oder) betriebliche Mindereinnahmen wegen schädigungsbedingten Unvermögens intensiver Bewirtschaftung im Vergleich zu anderen entsprechenden Betrieben feststellbar sind.

2) Soll das Begehren erfolgreich sein, als Landwirtschaftsmeister in die Besoldungsgruppe A 9 BBesG. eingestuft zu werden, ist der – konkret zumutbare – Versuch nachzuweisen, sich als Beschädigter um die entsprechenden Voraussetzungen bemüht zu haben.

 

Normenkette

BVG § 30 Abs. 3-4

 

Verfahrensgang

SG Fulda (Urteil vom 08.03.1972)

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 19.12.1974; Aktenzeichen 8/7 RKg 12/73)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Fulda vom 8. März 1972 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

 

Tatbestand

Der … 1920 geborene Kläger erhielt wegen

  1. „Lungen-, Leber und Darmverwundung mit Rippenfellschwarte und Zwerchfellverwachsung rechts,
  2. Große Narbenbildung im Rücken und rechts im Oberbauch,
  3. Verwachsungsbeschwerden ist Leib.”

als Schädigungsfolgen Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) nach einem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 50 v.H. (Umanerkennungsbescheid vom 4. Dezember 1951, Neufeststellungsbescheid vom 20. April 1955). Mit Zugunstenbescheid vom 8. November 1971 ist sein besonderes berufliches Betroffensein als Landwirt anerkannt worden, so daß ab 1. Januar 1961 Zahlungen nach einer MdE von 60 v.H. erfolgen.

Am 12. Januar 1965 beantragte der Kläger bei des Versorgungsamt Fulda Berufsschadensausgleic...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Gesetzliche Vorgaben sicher umsetzen: Geldwäscherecht
Geldwäscherecht
Bild: Haufe Shop

Das Buch fokussiert sich auf die wesentlichen Themen des Geldwäscherechts. Anhand von Checklisten, zahlreichen Praxisbeispielen und Arbeitshilfen ermöglicht es eine sichere und effiziente Umsetzung der regulatorischen Anforderungen. 


Bundesversorgungsgesetz [bi... / § 30 [Beurteilung der Minderung der Erwerbsfähigkeit]
Bundesversorgungsgesetz [bi... / § 30 [Beurteilung der Minderung der Erwerbsfähigkeit]

  (1) 1Der Grad der Schädigungsfolgen ist nach den allgemeinen Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigungen, die durch die als Schädigungsfolge anerkannten körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheitsstörungen bedingt sind, in allen Lebensbereichen zu ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren