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Hessisches LSG Urteil vom 19.08.2004 - L 14 P 1091/02

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Private Pflegeversicherung. Anspruch auf Elektrofahrstuhl

 

Orientierungssatz

Es besteht kein Anspruch gegen den Träger der (privaten) Pflegeversicherung auf Versorgung mit einem selbstbedienbaren Elektrofahrstuhl.

 

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 20.02.2006; Aktenzeichen 1 BvR 268/06)

BSG (Urteil vom 10.11.2005; Aktenzeichen B 3 P 10/04 R)

 

Tenor

I. Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Marburg vom 23. September 2003 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

II. Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.

III. Der Kläger hat der Beklagten die notwendigen außergerichtlichen Kosten beider Instanzen zu erstatten.

IV. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten im Rahmen der privaten Pflegeversicherung um die Versorgung mit einem eigenbedienbaren Elektrorollstuhl.

Der 1949 geborene Kläger leidet an den Folgen einer Multiplen Sklerose mit Funktionsverlust des linken Armes, linksbetonter Schwäche beider Beine und einer Blasen-Mastdarm-Störung; bei ihm sind ein Grad der Behinderung von 100 und die Nachteilsausgleiche B, G, aG und H festgestellt. Seinen Beruf als Rechtsanwalt musste er deshalb aufgeben. Er ist bei der Beklagten privat kranken- und pflegeversichert. Aus der Pflegeversicherung bezieht er Leistungen nach Pflegestufe I.

Mit Schreiben vom 23. Januar 2001 beantragte der Kläger, ihm einen Rollstuhl mit elektrischem Antrieb und einer Steuerungsmöglichkeit für die rechte Hand zur Verfügung zu stellen, was die Beklagte mit Schreiben vom 25. Januar 2001 ablehnte, weil Rollstühle zur Eigenbedienung nicht unter den Versicherungsschutz der privaten Pflegeversicherung fielen.

Der Kläger hat daraufhin am 21. März 2001 Klage zum Sozialgericht Marburg erhoben. Wegen seiner stark eingeschränk...

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