Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hessisches LSG Urteil vom 06.07.1983 - L 3 U 1486/80

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

SG Frankfurt am Main (Urteil vom 23.09.1980; Aktenzeichen S-8/3/U - 21/79)

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 22.11.1984; Aktenzeichen 2 RU 49/83)

 

Tenor

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 23. September 1980 insoweit aufgehoben, wie die Beklagte verurteilt worden ist, der Klägerin die außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits zu erstatten. Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

II. Die Beklagte hat dem Beigeladenen auch die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.

Im übrigen haben die Beteiligten einander keine Kosten zu erstatten.

III. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darum, welcher Versicherungsträger für die Entschädigung eines Unfalles zuständig ist.

Die Firma B. GmbH mit Sitz in F. (Firma B.) unterhielt eine Blutspendeabteilung im Gebiet der Stadt F., F.str. …. Dort ließ sie sich von betriebsfremden Personen einerseits Vollblut, andererseits Blutplasma durch das Verfahren der Plasmapherese spenden.

Seit dem Jahre 1975 gehörte der im Jahre 1951 geborene Beigeladene zu den Personen, die in regelmäßigen Abständen bereit waren, sich bei der Firma B. Blut zum Zwecke der Plasmapherese entnehmen zu lassen. Für 1.000 ml entnommenes Blut wurden ihm als Anerkennung 35,- DM gezahlt. Nach eigenen Angaben stellte er sich als Plasmapherese-Spender teilweise aus ideellen Motiven, aber auch aus finanziellen Erwägungen zur Verfügung. In den ersten beiden Jahren spendete er acht Mal monatlich jeweils 1.000 ml. Im Oktober 1977 fühlte er sich müde und erschöpft. Es wurde festgestellt, dass seine Transaminasenwerte erhöht waren. Zu Beginn des Monats Dezember 1977 stiegen die Transaminasenwerte erneut an. Am 9. Dezember 1977 wurde bei ihm eine akute Virushepatitis f...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Krypto-Asset-Compliance
Krypto-Asset-Compliance
Bild: Haufe Shop

Nationale und EU-weite Regulierung von Kryptowerten: Überblick zu kapitalmarkt- und bankaufsichtsrechtliche Fragen, Datenschutz, Tax- und Accounting-Compliance, Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Verstößen gegen Finanzsanktionen​.​


BSG 2 RU 125/70
BSG 2 RU 125/70

  Leitsatz (redaktionell) 1. Die Abgrenzung des Versicherungsschutzes nach RVO § 539 Abs 1 Nr 9a von dem Versicherungsschutz nach RVO § 539 Abs 2 setzt die Prüfung voraus, welche Umstände rechtlich ins Gewicht fallen. Sind die für den Versicherungsschutz ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren