Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hessisches LAG Urteil vom 31.08.2004 - 13 Sa 340/04

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Geschäftsführer als Arbeitnehmer. Komplementär-GmbH, „ruhendes Arbeitsverhältnis”

 

Leitsatz (amtlich)

Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer KG ist kraft Gesetzes zur Vertretung dieser Personenmehrheit berufen und gilt daher nicht nur nach § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG sondern auch nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 KSchG nicht als Arbeitnehmer.

Wird ein Arbeitnehmer einer KG zum Geschäftsführer der Komplementär-GmbH bestellt, so wird im Zweifel mit Abschluss des Geschäftsführer-Dienstvertrages das bisherige Arbeitsverhältnis aufgehoben. Dies gilt jedenfalls so lange, wie § 623 BGB noch keine Wirkung entfaltet.

 

Normenkette

BGB § 611; GmbHG § 35; HGB §§ 125, 161

 

Verfahrensgang

ArbG Darmstadt (Urteil vom 09.10.2003; Aktenzeichen 7 Ca 23/03)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 24.11.2005; Aktenzeichen 2 AZR 614/04)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 09. Oktober 2003 – 7 Ca 23/03 – wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten im zweiten Rechtszug im Wesentlichen noch um die Wirksamkeit einer von der Beklagten ausgesprochenen Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom 16. Januar 2003 zum 31. August 2003.

Der Kläger war zunächst gemäß Arbeitsvertrag vom 30. April 1984 (Bl. 12, 13 d.A.) als Elektromechaniker für DM 15,00 brutto pro Stunde für die Beklagte tätig, bei der regelmäßig mehr als 5 Arbeitnehmer arbeiten. Ab Jahresmitte 1990 arbeitete der Kläger als Sachbearbeiter, zuletzt in 1996 für DM 4.400,00 brutto pro Monat.

Am 15. November 1996 schlossen die Parteien einen Geschäftsführer-Anstellungsvertrag, wegen dessen Wortlaut auf Bl. 52–55 d.A. verwiesen wird. Aufgrund dieses Vertrages wurde der Kläger mit Wirkung zum 01. Januar 1997 zum Geschäftsführer der K...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Datenschutz- und IT-Recht
Datenschutz- und IT-Recht
Bild: Haufe Shop

Ob in Kanzleien, Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung – rechtliche Fragen im digitalen Umfeld sind überall. Wer mit Daten arbeitet, benötigt daher ein solides Verständnis für das Rechtsgebiet. Das Buch bietet einen praxisnahen und zugleich effizienten Einstieg anhand von 36 Beispielfällen.


Bürgerliches Gesetzbuch / § 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
Bürgerliches Gesetzbuch / § 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag

  (1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.  (2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren