Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hessisches LAG Urteil vom 23.10.1987 - 6/2 Sa 675/87

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Anspruch auf Entfernung berechtigter Abmahnungen aus Personalakten wegen „Bewährung”

 

Leitsatz (amtlich)

1. Dem vertraglichen Anspruch aus der Fürsorgepflicht auf Entfernung berechtigter Abmahnungen aus der Personalakte stehen schon berechtigte vertragliche Interessen des Arbeitgebers an Erhaltung der abgemahnten Vorgänge (für künftige Personalentscheidungen oder Arbeitszeugnisse) entgegen (Abweichung von BAG in AP 83,93,96 § 611 BGB-Fürsorgepflicht).

2. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gibt dem Arbeitnehmer nur dann einen Anspruch auf Entfernung anfänglich berechtigt erteilter Abmahnungen aus der Personalakte, wenn durch deren Verbleib das von der Personalakte widergespiegelte wahre Bild des Arbeitsverhältnisses verfälschen würde, d. h. wenn eine Wiederholung des berechtigt abgemahnten Verhaltens nicht mehr zu besorgen ist (Weiterführung von BAG Urt. vom 18.11.1986 – 7 AZR 674/84).

 

Normenkette

BGB §§ 611, 823 Abs. 1

 

Verfahrensgang

ArbG Darmstadt (Urteil vom 18.02.1987; Aktenzeichen 7 Ca 329/86)

 

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 18.2.1987 – 7 Ca 329/86 – abgeändert.

Die Klage wird kostenpflichtig abgewiesen.

Der Wert des Streitgegenstandes beträgt DM 10.249,98.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, 5 Abmahnungen unentschuldigten Fehlens wegen 2 1/2jähriger beanstandungsfreier Führung des Klägers aus seiner Personalakte zu entfernen.

Der 1953 geborne, verheiratete Kläger trat am 3.7.1972 als ungelernter Hilfsarbeiter in die Dienste der Beklagten, die ihn zum Facharbeiter anlernte. Er wurde als Staplerfahrer eingesetzt, und zwar zuletzt im Lager der Beklagten. Seit 1.5.1983 wurde er zum „Vormann”, eine Art. stellvertretender Vor...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Gesetzliche Vorgaben sicher umsetzen: Geldwäscherecht
Geldwäscherecht
Bild: Haufe Shop

Das Buch fokussiert sich auf die wesentlichen Themen des Geldwäscherechts. Anhand von Checklisten, zahlreichen Praxisbeispielen und Arbeitshilfen ermöglicht es eine sichere und effiziente Umsetzung der regulatorischen Anforderungen. 


Bürgerliches Gesetzbuch / § 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
Bürgerliches Gesetzbuch / § 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag

  (1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.  (2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren