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Hessisches LAG Urteil vom 19.04.2002 - 9 Sa 865/01

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Verdachtskündigung. Unkündbarkeit. Vorbeschäftigungszeit. Anrechnung

 

Leitsatz (amtlich)

Einzelfall einer begründeten ordentlichen Verdachtskündigung wegen unrechtmäßiger Gutschriften auf dem Miles & More Konto des Ehemannes der Klägerin. Auslegung des § 41 Abs. 4 MTV Boden DLH AG, dass Vorbeschäftigungszeiten bei Eigenkündigung aus familiären Gründen nicht angerechnet werden.

 

Normenkette

BGB § 626 Abs. 1-2; KSchG § 1 Abs. 2; MTV Bord DLH AG § 41

 

Verfahrensgang

ArbG Frankfurt am Main (Urteil vom 05.03.2001; Aktenzeichen 15 Ca 8361/00)

 

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 05. März 2001 – 15 Ca 8361/00 – teilweise abgeändert.

Die gegen die ordentliche Kündigung vom 27. Dezember 2000 gerichtete Kündigungsschutzklage sowie die auf Weiterbeschäftigung gerichtete Klage werden abgewiesen.

Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 3/5, die Beklagte zu 2/5.

Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten um den Bestand ihres Arbeitsverhältnisses.

Die am 18.2.1952 geborene, verheiratete und 3 Kindern unterhaltspflichtige Klägerin war vom 1.5.1978 bis zum 31.10.1981 bei der Beklagten in K. beschäftigt und wurde am 8.9.1986 von der Beklagten neu eingestellt. Zuletzt übte die Klägerin eine Teilzeittätigkeit (16 Wochenstunden) als Angestellte im Check-In-Bereich des Flughafens in Frankfurt am Main mit einer Bruttomonatsvergütung von DM 2.100,– zuzüglich 13. Monatsgehalt aus.

Der bei der Wiedereinstellung zwischen den Parteien am 2.09.1986 geschlossene Arbeitsvertrag (Bl. 51 d.A.) sieht unter Ziffer 7 für die Berechnung der Krankenbezüge die Anrechnung der Dienstzeit der Klägerin im Umfang von 3 Jahren und 6...

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