Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hessisches LAG Urteil vom 17.04.1985 - 10 Sa 419/84

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Schadensersatzanspruch auf Grund steuerlicher Nachteile

 

Leitsatz (amtlich)

Steuerliche Nachteile können grundsätzlich einen ersatzfähigen Schaden i. S. der §§ 249 ff BGB darstellen

Als ein solcher, i. S. der §§ 249 ff BGB ersatzfähiger Schaden kann es jedoch nicht erachtet werden, daß ein zu Unrecht vorzeitig zurückberufener Auslandsdienstmitarbeiter im Rahmen der deutschen Entwicklungshilfe eingesetzt war, ab seiner Rückkehr in die Bundesrepublik wiederum der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt. Insoweit fehlt es nicht nur an dem stets erforderlichen Rechtswidrigkeitszus ammenhang, sondern es ist auch auf den eigentlichen Regelungszweck für die nur „beschränkte Steuerpflicht” von im Ausland tätigen Mitarbeitern abzustellen.

 

Normenkette

BGB § 249 ff.

 

Verfahrensgang

ArbG Frankfurt am Main (Urteil vom 06.10.1983; Aktenzeichen 3 Ca 326/78)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/Main vom 06.10.1983 – Az.: 3 Ca 326/78 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

 

Tatbestand

Hinsichtlich der im ersten Rechtszug vorgebrachten tatsächlichen Behauptungen der Parteien sowie wegen der vom Arbeitsgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen wird gem. § 64 Abs. 6 ArbGG i.V.m § 543 Abs. 1 ZPO auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils vom 6.10.1983 (Bl. 108–110 d. A.) Bezug genommen.

Gegen diese, ihm am 13.4.1984 zugestellte Entscheidung des Arbeitsgerichts, auf deren nähere Gründe (Bl. 110–112 d. A.) gleichfalls verwiesen wird, hat der Kläger mit einem am 5.4.1984 bei dem Landesarbeitsgericht eingegangenen Schriftsatz Berufing eingelegt und sein Rechtsmittel – nach rechtzeitiger Verlängerung der Frist zur Berufungsbegründung bis zum 5.6.1984 – mit einem weiteren, am 5.6.1984 eingegangenen Schriftsatz im einzelnen b...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Datenschutz- und IT-Recht
Datenschutz- und IT-Recht
Bild: Haufe Shop

Ob in Kanzleien, Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung – rechtliche Fragen im digitalen Umfeld sind überall. Wer mit Daten arbeitet, benötigt daher ein solides Verständnis für das Rechtsgebiet. Das Buch bietet einen praxisnahen und zugleich effizienten Einstieg anhand von 36 Beispielfällen.


Bürgerliches Gesetzbuch / § 249 Art und Umfang des Schadensersatzes
Bürgerliches Gesetzbuch / § 249 Art und Umfang des Schadensersatzes

  (1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.  (2) 1Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren