Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hessisches LAG Urteil vom 06.12.2005 - 1 Sa 1018/05

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

keine Angaben zur Rechtskraft

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Anscheinsvollmacht. katholische. Kirchengemeinde

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Anscheinsvollmacht müssen von dem angeblich Vertretenen gesetzt worden sein.

2. Die Grundsätze der Zurechenbarkeit des Handelns eines Vertreters kraft Anscheinensvollmacht finden auf katholische Kirchengemeinden der Diözese Limburg regelmäßig keine Anwendung (im Anschluss an BGH Urteil vom 06.07.1995 – III ZR 176/94 NJW 1995, 3389, 3390; in Übereinstimmung mit OLG Frankfurt am Main Urteil vom 05.09.2000 – 14 U 174/99 – NVwZ 2001, 958 f.).

 

Normenkette

BGB §§ 173, 177

 

Verfahrensgang

ArbG Frankfurt am Main (Urteil vom 09.03.2005; Aktenzeichen 7 Ca 5114/02)

 

Tenor

Unter Zurückweisung der Anschlussberufung wird auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 09. März 2005 – 7 Ca 5114/02 – teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:

  1. Die Klage wird abgewiesen.
  2. Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 270,93 EUR (in Worten: Zweihundertsiebzig und 93/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. Februar 2002 zu zahlen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten um Ansprüche des Klägers gegen die Beklagte auf Zahlung weiterer Vergütung und Erstattung von Fahrtkosten, im Wege der Widerklage um einen Anspruch der Beklagten gegen den Kläger auf Rückzahlung überzahlter Vergütung.

Der Kläger ist Bankkaufmann und unterhielt bis zum 30. April 2000 eine Nebenwohnung in Frankfurt am Main. In der Zeit vom 01. April 1998 bis zum 31. Dezember 2001 war er bei der Beklagten als nebenberuflicher Leiter des...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Rechte und Pflichten: Praxishandbuch KI und Recht
Praxishandbuch KI und Recht
Bild: Haufe Shop

Das Buch führt in die rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI ein. Insbesondere werden die neue europäische KI-Verordnung (AI Act) und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten behandelt. Auch Haftungsfragen und für die datenschutzkonforme KI-Nutzung werden dargestellt. 


Bürgerliches Gesetzbuch / § 173 Wirkungsdauer bei Kenntnis und fahrlässiger Unkenntnis
Bürgerliches Gesetzbuch / § 173 Wirkungsdauer bei Kenntnis und fahrlässiger Unkenntnis

Die Vorschriften des § 170, des § 171 Abs. 2 und des § 172 Abs. 2 finden keine Anwendung, wenn der Dritte das Erlöschen der Vertretungsmacht bei der Vornahme des Rechtsgeschäfts kennt oder kennen muss.

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren