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Hessisches LAG Urteil vom 04.09.2002 - 6 Sa 1844/01

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Befristung des Arbeitsverhältnisses. Versorgungszusage

 

Leitsatz (amtlich)

Eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses auf Vollendung des 65. Lebensjahres des Arbeitnehmers kann auch in einer einvernehmlich unterzeichneten Versorgungszusage vereinbart werden.

 

Normenkette

BeschFG § 1 Abs. 5

 

Verfahrensgang

ArbG Frankfurt am Main (Urteil vom 30.08.2001; Aktenzeichen 3 Ca 3930/01)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 06.08.2003; Aktenzeichen 7 AZR 9/03)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen dasUrteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 30. August 2001 – 3 Ca 3930/01 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses im Hinblick auf eine in einer vom Kläger unterzeichneten Versorgungszusage enthaltenen Regelung, wonach „das Dienstverhältnis automatisch am Ende des Monats, in dem der Versorgungsberechtigte sein 65. Lebensjahr vollendet, in das Altersrentenverhältnis übergeht”.

Der Kläger ist am … 1936 geboren und vollendete demgemäß am … 2001 sein 65. Lebensjahr. Der Kläger war auf der Grundlage des Anstellungsschreibens des beklagten Automobilverbandes vom 23. August 1966 (Bl. 74, 78 d. A.) seit dem 01. Oktober 1966 in der technischen Abteilung des beklagten Automobilverbandes beschäftigt; zuletzt als Referent in der Abteilung Technik mit einem Gehalt von DM 8.690,– brutto monatlich.

Unter dem Datum des 31. Oktober 1984 erhielt der Kläger von dem Beklagten eine Versorgungszusage übersandt, die er am 12. Dezember 1984 unter dem Satz

„Ich bin mit den Bedingungen der vorstehenden Versorgungszusage einverstanden.”

gegenzeichnete.

Die Versorgungszusage, die insgesamt 17 Paragraphen auf 12 Seiten umfasst, lautet dabei auszugsweise wie folgt:

§ 1 Grundsatz

Der Versorgungsbe...

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