Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hessisches LAG Beschluss vom 11.02.1999 - 5 TaBV 29/98

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

ArbG Frankfurt am Main (Beschluss vom 18.09.1997; Aktenzeichen 11 BV 104/97)

 

Tenor

Die Beschwerde des antragstellenden Gesamtbetriebsrats gegen den Beschluß des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 18.09.1997 – 11 BV 104/97 – wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 

Tatbestand

I.

Die Beteiligten streiten darum, ob der antragstellende Gesamtbetriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Durchführung von Schaltertests durch ein Drittunternehmen hatte.

Die Arbeitgeberin betreibt Wechselstuben in Bahnhöfen und Flughäfen und beschäftigt ca. 300 Arbeitnehmer.

Der Antragsteller ist der bei der Antragsgegnerin gebildete Gesamtbetriebsrat.

Anfang Februar 1997 teilte die Arbeitgeberin mit, daß die Firma … Schaltertests unter dem Titel „Mystery Shopping” (Projektbeschreibung Bl. 5 bis 7 d. A.) durchführen werde und übermittelte den Entwurf eines Rundschreibens (Bl. 15 d. A.). Mit Schreiben vom 24. Februar 1997 (Bl. 17 d. A.) informierte die Arbeitgeberin den Antragsteller darüber, daß die Schaltertests in der Zeit vom 24. Februar 1997 bis 11. März 1997 stattfinden würden.

Hiergegen richtete der Antragsteller unter dem 07. März 1997 einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung (Bl. 8 bis 14 d. A.), der mit Beschluß vom 13. März 1997 – AZ: 11 BVGa 11/97 – zurückgewiesen wurde. Der Beschluß ist rechtskräftig.

Die Firma … ließ ihre Mitarbeiter Gedächtnisprotokolle nach einem vorgegebenen Muster erstellen (Bl. 18 bis 33 d. A.), die aber der Arbeitgeberin nie zugänglich gemacht werden sollten und auch nicht zugänglich gemacht wurden.

Die die Schaltertests durchführenden Mitarbeiter der Firma … hatten diesen Gedächtnisprotokollen die erhaltenen Zahlungsbelege beizufügen, aus denen grundsätzlich ersichtlich ist, welcher Verkäufer in welcher Verkaufsstelle die Transa...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Datenschutz- und IT-Recht
Datenschutz- und IT-Recht
Bild: Haufe Shop

Ob in Kanzleien, Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung – rechtliche Fragen im digitalen Umfeld sind überall. Wer mit Daten arbeitet, benötigt daher ein solides Verständnis für das Rechtsgebiet. Das Buch bietet einen praxisnahen und zugleich effizienten Einstieg anhand von 36 Beispielfällen.


BAG 1 ABR 22/99
BAG 1 ABR 22/99

Entscheidungsstichwort (Thema) Mitbestimmung bei Schaltertests durch Drittunternehmen Leitsatz (amtlich) Läßt eine Bank ohne Kenntnis der Arbeitnehmer durch ein anderes Unternehmen Tests zur Überprüfung der Beratungsqualität an ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren