Entscheidungsstichwort (Thema)
Keine Fahrtkostenpauschale bei Fahrten zu Fortbildungsmaßnahmen
Leitsatz (redaktionell)
1. Bei Fahrten zu Fortbildungsmaßnahmen, die freiwillig ohne Weisung des Arbeitgebers erfolgen, sind die tatsächlichen Kfz-Kosten zu berücksichtigen, auch wenn sich die Fortbildungsmaßnahme am Ort der Arbeitsstätte befindet.
2. Die Fahrtkostenpauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG ist nur anwendbar, wenn die Arbeitsstätte zum Zweck eines Arbeitseinsatzes angefahren wird.
3. Als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind nur diejenigen anzusehen, die zum Zwecke eines Arbeitseinsatzes unternommen werden.
Normenkette
EStG § 9 Abs. 1 Satz3 Nr. 4; LStR Abschn. 38 Abs. 2
Streitjahr(e)
1992
Nachgehend
Tatbestand
Der Kläger erzielte im Streitjahr 1992 als Flugzeugführer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Mit seiner Einkommensteuererklärung des Streitjahres machte er u.a. Aufwendungen für sog. Fortbildungsfahrten i.H.v. 1924,-- DM (37 Fahrten x 50 Km x 1,04 DM) als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend.
Die Fortbildung erfolgte in Unterrichtsräumen der Basis der ........ ( Fluggesellschaft ) auf dem Flughafen X . Sie umfaßte u.a. Übungen der englischen Sprache sowie die Auffrischung der Kenntnisse über Schlechtwetterflüge und den Transport von gefährlichen Gütern in Flugzeugen. Die Fortbildungsveranstaltungen waren nicht dienstlich angeordnet, sondern wurden vom Kläger freiwillig und während seiner Freizeit durchgeführt.
Mit seinem Einkommensteuerbescheid 1992 vom 22.02.1994 berücksichtigte der Beklagte die Fahrtkosten nur in Höhe von 601,-- DM (37 Fahrten x 25 Km x 0,65 DM). Er vertrat die Auffassung, die Fahrten könnten nur mit den Pauschbeträgen des § 9 Abs. 1...