Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hessisches FG Urteil vom 13.12.2010 - 3 K 1060/09

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

rechtskräftig

Revision zugelassen durch das FG

Entscheidungsstichwort (Thema)

Anforderungen an das Vorliegen eines Wohnsitzes i.S.d. § 8 AO

Leitsatz (redaktionell)

  1. Ein Wohnsitz liegt vor, wenn die Räumlichkeiten nach objektiven Kriterien zum dauerhaften Wohnen geeignet und bestimmt sind. Auf die subjektive Einschätzung des Stpfl., der die Räumlichkeiten lediglich als Schlafstätte und Hotelersatz ansieht, kommt es nicht an.
  2. Eine sog. „Standby-Wohnung, die objektiv zum Wohnen geeignet ist, ist auch dann als Wohnsitz anzusehen, wenn sie durchschnittlich nur 2-3 mal monatlich für beruflich veranlasste Übernachtungen genutzt wird.

Normenkette

EStG § 1 Abs. 1; EStG § 39d; AO § 8

Streitjahr(e)

2005, 2006

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin im Streitzeitraum in Deutschland einen Wohnsitz hatte und damit unbeschränkt steuerpflichtig war. Dem Rechtsstreit liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde:

Die Klägerin ist seit … 2002 Flugbegleiterin bei …( Fluglinie ) mit Einsatzflughafen A ( im Bundesgebiet ). Bis zum 31.05.2004 wohnte die Klägerin in einer angemieteten 1-Zimmer-Wohnung in B ( im Bundesgebiet ). Zum 01.06.2004 zog sie zu ihrem damaligen Verlobten und jetzigen Ehemann, Herrn O, nach … (europ. Ausland ). Dieser ist gleichfalls bei der … als … beschäftigt, sein Einsatzflughafen ist ebenfalls A.

Ab dem 01.08.2004 mietete die Klägerin gemeinsam mit Herrn O eine Wohnung in der …-Straße … in C ( im Bundesgebiet ) an. Dabei handelt es sich um eine 1,5-Zimmerwohnung mit Küche und Bad und einem 1,20 m breiten Bett; die Wohnfläche beträgt 26m² beträgt. Die Wohnung wird von der Klägerin und ihrem Ehemann als so genannte „Standby-Wohnung” genutzt. Aufgrund dienstlicher Vorschriften verlangt die … ( Fluglinie ) von ihren Besatzungsmitgliedern, den F...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Alles zu Bilanzierung und Bewertung: Jahresabschluss
    Jahresabschluss
    Bild: Haufe Shop

    Mit diesem Buch haben Sie alle erforderlichen Informationen an der Hand, um den Jahresabschluss in allen Einzelteilen korrekt zu erstellen. Mit Tipps sowie Gestaltungsmöglichkeiten bei konkreten Bilanzierungsfragen, Anwendungshinweisen sowie fast 200 Beispielen und Grafiken.


    Begründung eines inländischen Wohnsitzes
    Begründung eines inländischen Wohnsitzes

      Leitsatz Ein inländischer Wohnsitz kann auch durch eine Standby-Wohnung begründet werden.  Sachverhalt Die Klägerin ist Flugbegleiterin und hatte ihren Hauptwohnsitz in der Schweiz zusammen mit ihrem Mann. Ab August 2004 mietete die Klägerin in der Nähe ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren