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Hessisches FG Urteil vom 01.02.2017 - 12 K 902/16

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse im Zusammenhang mit der Betreuung eines Haustieres

 

Leitsatz (redaktionell)

  1. Haushaltsnahe Aufwendungen sind in Anlehnung an den Begriff „Hauswirtschaftlich” solche Tätigkeiten, die üblicherweise zur Versorgung der dort lebenden Familie in einem Privathaushalt erbracht werden.
  2. Aufwendungen für das Ausführen eines Hundes sind als haushaltsnahe Dienstleistungen im Sinne von § 35a EStG anzusehen.
 

Normenkette

EStG § 35a Abs. 2 S. 1

 

Streitjahr(e)

2013, 2014

 

Nachgehend

BFH (Beschluss vom 25.09.2017; Aktenzeichen VI B 25/17)

BFH (Beschluss vom 25.09.2017; Aktenzeichen VI B 25/17)

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darum, ob Aufwendungen, die der Klägerin durch die Inanspruchnahme eines Hundegassiservices entstanden sind, zu einer Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen im Sinne des § 35a Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) führen.

Die Klägerin ist ledig und wird vom beklagten Finanzamt (im Folgenden: Beklagter) zur Einkommensteuer veranlagt. Sie erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

In ihren Steuererklärungen beantragte sie eine Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen in Höhe von 1.700 Euro (2013) und 2.400 Euro (2014) wegen der Betreuung ihrer Hunde. Sie lasse ihren Hund/ihre Hunde ausführen. Der Hund würde nachmittags abgeholt und ca. 1 bis 2 Stunden auf den Wegen ausgeführt, die sie auch üblicherweise nehmen würde. Der Inhaber der „Hunderunde A” besitze einen Schlüssel. Nach dem Spaziergang werde der Hund gesäubert, evtl. mit den nötigen Medikamenten betreut und sei dann zu Hause. Sie nutze den Service, da sie voll berufstätig sei. Die Bezahlung erfolge per Dauerauftrag. Sie berufe sich dabei auf ...

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      (1) Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, bei denen es sich um eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch handelt, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen ...

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