Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

GmS-OGB Beschluss vom 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Normenkette

SozialgerichtsG (SGG) § 51 Abs. 1; GVG § 13

 

Tenor

Für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer Allgemeinen Ortskrankenkasse über die Zulässigkeit von Maßnahmen auf dem Gebiet der Mitgliederwerbung ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit gegeben.

 

Gründe

1. Die B. Ersatzkasse, Klägerin des Ausgangsverfahrens, und die Beklagte, eine Allgemeine Ortskrankenkasse, konkurrieren um solche Versicherungspflichtigen als Mitglieder, die die Klägerin aufnehmen darf und die sich damit von der Mitgliedschaft bei der Beklagten befreien lassen können.

Die Klägerin beanstandet die Verwendung bestimmter Formulare bei der Mitgliederwerbung der Beklagten als wettbewerbswidrig. Ferner beanstandet sie, daß es die Beklagte unternommen habe, Schüler zur Rücknahme von Aufnahmeanträgen zu veranlassen, die diese bereits bei der Klägerin gestellt hatten. Mit ihrer Klage hat sie die Beklagte auf Unterlassung der Verwendung der Formulare und der Abwerbung von Mitgliedern in Anspruch genommen.

Das Landgericht hat unter Bejahung des ordentlichen Rechtswegs die Klage hinsichtlich des Anspruchs auf Unterlassung von Abwerbemaßnahmen mangels hinreichender Bestimmtheit des Klageantrags als unzulässig und hinsichtlich der Verwendung der Formulare als unbegründet abgewiesen. Die Berufung der Klägerin gegen dieses Urteil hat das Oberlandesgericht mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Klage in vollem Umfang als unzulässig abzuweisen sei; das Oberlandesgericht hat den ordentlichen Rechtsweg nicht für gegeben erachtet. Gegen dieses Urteil richtet sich die Revision der Klägerin, die ihr vorinstanzliches Begehren weiterverfolgt. Sie hält den Rechtsweg zu den Zivilgerichten für gegeben. Dem tritt die Beklagte entgegen.

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs ist der Me...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Steuern
Alles zur Abeitnehmerbesteuerung: ABC-Führer Lohnsteuer
ABC-Führer Lohnsteuer
Bild: Haufe Shop

Mit dem ABC-Führer Lohnsteuer bleiben Sie stets aktuell! Die Datenbank bietet Zugriff auf fast 3.000 verknüpfte Begriffe rund um Lohnsteuer und Einkommensbesteuerung. Praxisnah, anschaulich und rechtssicher – inklusive Länderstichworten, Doppelbesteuerungsabkommen und Verwaltungsanweisungen.


Sozialgerichtsgesetz / § 51 [Zuständigkeit der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit]
Sozialgerichtsgesetz / § 51 [Zuständigkeit der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit]

  (1) Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten   1. in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte,   2. ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren