Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 26.10.2000 - 6 K 2856/98

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Berücksichtigung von Vermögen eines behinderten Kindes

 

Leitsatz (redaktionell)

Das Vermögen eines behinderten Kindes schließt die Berücksichtigung gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 EStG in Verbindung mit § 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG nicht aus.

 

Normenkette

EStG § 32 Abs. 4 Nr. 3, § 63 Abs. 1 S. 2

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 19.08.2002; Aktenzeichen VIII R 51/01)

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten, ob und in welcher Höhe das Vermögen des behinderten Kindes der Klägerin im Rahmen der Zurechnung gemäß § 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG zu berücksichtigen ist.

Die Klägerin ist Mutter des am 21. Juli 1951 geborenen ledigen Sohnes ... (im folgenden: U). Dieser erlitt im Jahre 1971 einen Unfall, infolgedessen er behindert ist. Laut Schwerbehindertenausweis vom 10. September 1985, der bis einschließlich August 2000 gültig ist, ist U zu 100 v. H. in seiner Erwerbsfähigkeit gehindert. Im Schwerbehindertenausweis ist das Merkzeichen „G“ sowie die Notwendigkeit ständiger Begleitung „B“ nachgewiesen worden. Eine nähere Beschreibung der Behinderung folgt aus einem ärztlichen Attest vom 22. Oktober 1991. U geht keiner Erwerbstätigkeit nach und lebt im Haushalt seiner Mutter. Die Klägerin ist zur Betreuerin ihres Sohnes bestellt worden.

Aufgrund einer Mitteilung der Klägerin vom 24. Oktober 1997 brachte der Beklagte in Erfahrung, dass die Klägerin mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes ein dem Sohn gehörendes Grundstück veräußert und den Erlös von 90.000,-- DM bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank bis zum 11. Februar 2003 als Festgeld zu einem Zinssatz von 7,125 % angelegt hatte. Die jährlich ausgezahlten Zinsen beliefen sich auf 6.390,-- DM (vgl. Auszahlungsplan vom 28. Februar 1993). Daraufhin hob der Beklagte am 19. März 1998 die Festsetzung des Kindergeldes gemäß § 70 A...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Richtig verzollen und Geld sparen: Schnelleinstieg Zoll
    Schnelleinstieg Zoll
    Bild: Haufe Shop

    Vermeiden Sie teure Fehler bei der Zollerklärung. Mit diesem Buch gehen Sie sicher mit allen Rechtsfragen zum Import und Export um - ohne juristische Vorkenntnisse. Es erklärt Ihnen Schritt für Schritt alle zollrechtlichen Grundlagen für einen reibungslosen Ablauf.


    Einkommensteuergesetz / § 32 Kinder, Freibeträge für Kinder
    Einkommensteuergesetz / § 32 Kinder, Freibeträge für Kinder

      (1) Kinder sind   1. im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandte Kinder,   2. Pflegekinder (Personen, mit denen der Steuerpflichtige durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren