Entscheidungsstichwort (Thema)
Gewinnfeststellungen 1987 bis 1989
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen werden nicht erstattet.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über die Wirkung von Lohnsteuer-Außenprüfungen bei einer Komplementär-GmbH und der zugehörigen GmbH & Co. KG auf die Gewinnfeststellungen der KG. An der Klagenden … GmbH & Co. KG waren in den Streitjahren 1987 bis 1989 die … GmbH (im folgenden GmbH) ohne Kapitalanteil mit einem Gewinnanteil von 5 v.H. als persönlich haftende Gesellschafterin sowie die Kommanditisten … L. mit einem Kapitalanteil von 78 v. H. und einem Gewinnanteil von 47,5 v.H., … L. mit einem Kapitalanteil von 11 v.H. und einem Gewinnanteil von 23,75 v.H. und … H. mit einem Kapitalanteil von 11 v.H. und einem Gewinnanteil von 23,75 v.H. beteiligt. Gesellschafter der GmbH waren die Eheleute L. mit Anteilen von 50 v.H. bzw. 25 v.H. und H. mit einem Anteil von 25 v.H.. Der Beigeladene H. war zum Geschäftsführer der GmbH bestellt. Aufgrund eines Anstellungsvertrages (zunächst vom 3./9. Januar 1984, Bl. 7 der Lohnsteuerakte für die GmbH) zahlten die Klägerin in 1987 – jedenfalls nach den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte des Beigeladenen für 1987 (Bl. 63 LSt-Akte für die Klägerin) – und die GmbH in 1988 und 1989 – so der übereinstimmende Vortrag der Beteiligten – folgende Bruttovergütungen an den Beigeladenen: für 1987 148.039,00 DM, für 1988 186.826,00 DM und für 1989 214.920,00 DM (vgl. Bl. 96 der Betriebsprüfungsberichtsakte für die Klägerin). Die Klägerin bzw. die GmbH setzten die Vergütungen in vollem Umfang als Betriebsausgaben ab. Die erklärungsgemäß erlassenen Gewinnfeststellungsbescheide gegenüber der Klägerin ergingen unter dem Vorbehalt der Nachprüf...