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FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 21.05.2003 - 3 K 3012/01

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Überlassung von einzelnen Brezelverkaufsstellen begründen keine Betriebsstätte

 

Leitsatz (redaktionell)

Die pachtweise Überlassung von einzelnen Brezelverkaufsstellen an selbständige Unternehmer (Agenten) im Fördergebiet begründet auch dann keine Betriebsstätte des Verpächters, wenn die Agenten im Namen und für Rechnung des Verpächters verkaufen und ohne dessen abweichende Zustimmung nur zum Vertrieb von Erzeugnissen des Verpächters berechtigt sind.

 

Normenkette

InvZulG § 2 Abs. 1 Nrn. 1-2; AO § 12 S. 1

 

Tatbestand

Streitig ist, ob der Klägerin für die Jahre 1993 bis 1998 jeweils ein Anspruch auf Gewährung von Investitionszulage zusteht.

Die Klägerin, die ihren Sitz in ... hat, beschäftigt sich mit der Produktion und dem Verkauf von Backwaren, insbesondere von Brezeln. Seit 1991 hat sie auch Brezelverkaufsläden in den neuen Bundesländern eingerichtet. Für die hierfür angeschafften Einrichtungsgegenstände beantragte sie für die Jahre 1991 bis 1998 auf jeweils amtlichen Vordrucken Investitionszulage. Die Zulagen wurden für die Jahre 1991 bis 1996 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gewährt.

Im Dezember 1997 wurde eine Außenprüfung bei der Klägerin angeordnet, die u. a. die Prüfung der Besteuerungsgrundlagen für die Investitionszulage in den Jahren 1991 bis 1996 zum Gegenstand hatte. Als Beginn der Außenprüfung wurde in der Anordnung der 17. Dezember 1997 angegeben. Die Schlussbesprechung fand am 8. Mai 1998 statt. Ausweislich des Betriebsprüfungsberichts vom 24. November 1998 behielt sich die Klägerin in dieser Schlussbesprechung Einwendungen zur Versagung der Investitionszulage vor. Der Prüfer gelangte hinsichtlich der streitigen Investitionszulage zu dem Ergebnis, dass die Zulage zurückzufordern sei, da die Voraussetzungen hinsichtlich einer Betri...

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