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FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 19.02.2004 - 4 K 1058/01

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Wirtschaftliches Eigentum bei dinglichem Wohnrecht

Leitsatz (redaktionell)

Eltern, denen ein unentgeltliches, lebenslängliches dinglich gesichertes Wohnrecht eingeräumt ist, sind als wirtschaftliche Eigentümer des der minderjährigen Tochter gehörenden Hause anzusehen, wenn sie auf Grund der Dauer des bestellten Wohnrechts und der voraussichtlichen Nutzungsdauer des Gebäudes wirtschaftlich in der Lage sind die zivilrechtliche Eigentümerin von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut auszuschließen.

Normenkette

AO § 39 Abs. 2 Nr. 1; EigZulG § 1

Nachgehend

BFH (Urteil vom 27.06.2006; Aktenzeichen IX R 63/04)

Tatbestand

Streitig ist, ob dem Kläger für das im Eigentum der Tochter C geb. am 5. Januar ... stehende Wohngrundstück in B ... eine Eigenheimzulage zusteht.

Mit notariellem Kaufvertrag vom 9. März 1999 des Notars ... veräußerte Herr H das streitbefangene Grundstück an die durch ihre Mutter vertretene C . Es handelt sich dabei um das im Grundbuch von B Band ..., Blatt ... eingetragene, mit einem Wohnhaus bebaute und als Einfamilienhaus bewertete, 463 qm große Grundstück in B

Der Kaufpreis betrug 95.000,- DM, Besitz, Lasten, Nutzen und Gefahr des verkauften Grundbesitzes gingen gemäß § 3 des Vertrages am 16. März 1999 auf die Käuferin über.

§ 5 des Vertrages ist wie folgt gefasst:

§5

Nießbrauchsrecht und Beschränkt persönliche Dienstbarkeit

"Zu Gunsten der Erschienenen zu 2) und 3), die sich verpflichten, die laufenden Kosten des Grundstückes mit befreiender Wirkung für die Käuferin zu tragen und die Annuitäten der einzutragenden und der den Kaufpreis sichernden Grundpfandrechtes zu tragen, wird die Eintragung eines lebenslänglichen und unentgeltlichen Nießbrauchsrechts einzutragen bewilligt und beantragt.

Diese beschränkt persönliche Dienstbark...

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